Durchsuchung – was tun? Schritt-für-Schritt Anleitung vom Strafverteidiger

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Morgens aus dem Bett geschreckt zu werden, weil Polizeibeamte mit Waffen und Hunden die eigene Wohnung durchsuchen oder während des Geschäftsbetriebs eine Durchsuchung in der Firma zu erleben – was tun?

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht gebe ich Ihnen eine Schritt-für-Schritt Anleitung bei einer Durchsuchung an die Hand. 

Egal, in welcher Situation Sie sich befinden, Fakt ist, dass eine Durchsuchung beängstigend und überfordernd sein kann. Umso mehr, wenn man nicht weiß, wie man sich richtig verhalten soll, um weitere Probleme zu vermeiden. 

Durchsuchung: Was tun? Im Folgenden kläre ich Sie über das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung auf. 

1.     Gebot: Ruhe bewahren

Zunächst ist das höchste Gebot bei einer Durchsuchung, Ruhe zu bewahren. So schwer es bei einer Untersuchung auch fällt. Verhalten Sie sich nicht aggressiv gegenüber den Beamten, da Sie sich ansonsten möglicherweise strafbar machen. 

2.     Anwalt für Strafrecht kontaktieren: 089 523 88 0 88 (24h Notfallnummer)

Sie haben das Recht, bei einer Durchsuchung Ihren Anwalt zu kontaktieren. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr! Bei Durchsuchungen bin ich als Strafverteidigerin in München 24 Stunden für Sie erreichbar: 089 523 88 0 88. 

Wichtig:
Sie sollten die Telefonnummer Ihres Strafverteidigers außerhalb Ihres Handys aufbewahren (z.B. Visitenkarte im Geldbeuten mitführen). Entsperren Sie Ihr Handy nicht vor den Augen der Polizeibeamten bei einer Durchsuchung. 

Bitten Sie den leitenden Polizeibeamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Strafverteidiger eintrifft. Als Verteidigerin sichere ich Ihre Rechte und kann auf Augenhöhe mit der Ermittlungsbehörde kommunizieren. 

3.     Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen

Sie sollten sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und am Telefon Ihrem Anwalt gleich den Inhalt mitteilen. 

Denn die Durchsuchung kann wegen eines fehlerhaften Durchsuchungsbeschlusses rechtswidrig sein, beispielsweise wenn dieser vor mehr als 6 Monaten erlassen wurde. 

Zudem bestehen bestimmte Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss, die Ihr Anwalt prüfen kann. 

Beachten Sie jedoch, dass in Ausnahmefällen auch Durchsuchungen ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss möglich sind. Vor allem bei Gefahr im Verzug ist dies die gängige Vorgehensweise. Auch in so einem Fall sollten Sie unverzüglich Ihren Anwalt für Strafrecht anrufen. 

Achtung: Zufallsfunde

Zudem sollten Sie auch im Kopf behalten, dass die Polizei auch sogenannte Zufallsfunde mitnehmen kann. Von einem Zufallsfund spricht man immer dann, wenn beispielsweise laut Durchsuchungsbeschluss nach bestimmten Unterlagen gesucht werden soll, die Polizei jedoch dabei Waffen, Drogen oder andere beweiserhebliche Gegenstände findet. Diese sind in der Regel verwertbar und können Ihnen zur Last gelegt werden. Als Anwältin für Strafrecht kann ich zu Verwertbarkeit von Zufallsfunden prüfen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.  

4.     Bestehen Sie auf Durchsuchungszeugen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie auf die Anwesenheit von Durchsuchungszeugen bestehen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass neben der Polizei ein Richter, Staatsanwalt oder zwei Gemeindemitglieder als Zeugen die Durchsuchung überwachen sollen. Diese sollten während der gesamten Durchsuchung vor Ort sein. 

5.     Schweigen ist Gold! Bestehen Sie auf Ihr Schweigerecht bei einer Durchsuchung

Sie haben als Beschuldigter immer das Recht, zu schweigen. Machen Sie vor Eintreffen Ihres Anwalts für Strafrecht bei einer Durchsuchung unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Achtung: Die Polizei ist darauf geschult, von Ihnen durch gezielte Fragen während einer Durchsuchung Informationen über die vorgeworfene Tat zu erhalten. Bestehen Sie auf Ihr Recht zu Schweigen! Dies darf Ihnen in einem Strafverfahren nicht negativ angerechnet werden. 

6.     Keine Gegenstände freiwillig herausgeben!

Bei einer Durchsuchung sollten Sie nichts freiwillig herausgeben. Lassen Sie unbedingt im Durchsuchungsprotokoll vermerken, dass die Herausgabe der mitgenommenen Gegenstände nicht freiwillig erfolgt ist. Zudem sollten Sie stets auf eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls bestehen. Dort müssen alle Gegenstände aufgelistet sein, die mitgenommen wurden. 

7.     Keine Pflicht zur Hilfestellung

Außerdem müssen Sie bei einer Durchsuchung den Beamten nicht behilflich sein. Dies gilt insbesondere für technische Geräte. Sie müssen keine Passwörter oder PIN herausgeben. Entsperren Sie Ihr Handy nicht in Anwesenheit der Polizei!

Tipp: Notieren Sie sich die Telefonnummer Ihres Strafverteidigers außerhalb Ihres Handys!

In bestimmten Situationen kann Ihre Mithilfe bei einer Durchsuchung jedoch von Vorteil sein. Beispielsweise wenn es sich bei den im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Gegenstände um bestimmte Unterlagen handelt (z.B. Steuerunterlagen aus dem Jahr 2018), kann Sie die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen vor einer Durchsuchung aller Unterlagen bewahren. 

Sprechen Sie jedoch unbedingt ein solches Vorgehen mit Ihrem Anwalt ab!

Noch Fragen?

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne zum Thema Durchsuchung und verteidige Sie in einem Strafverfahren. 




HAIDER Rechtsanwälte

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