5 Tipps für eine wirkungsstarke Kombination aus anwalt.de-Profil und Social Media

  • 4 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
5 Tipps für eine wirkungsstarke Kombination aus anwalt.de-Profil und Social Media

Über 46 Stunden pro Woche, so das Statistik-Portal Statista, verbringt der Durchschnittsbürger im Internet. Nur logisch, dass für viele Ratsuchende auch bei der Recherche nach rechtlichem Beistand die Web-Präsenz von Anwälten und Kanzleien die erste Anlaufstelle darstellt: Das Profil auf anwalt.de und Accounts in den sozialen Medien stehen hoch im Kurs. Es lohnt sich, in die Gestaltung des eigenen Außenauftritts ein wenig Zeit zu investieren. Mit den richtigen Kniffen machen Sie Ratsuchende hier auf sich aufmerksam – und vielleicht sogar zu Fans.

1. Die perfekte Ergänzung

Das anwalt.de-Profil und geschäftlich genutzte Accounts in Social Media lassen sich wunderbar miteinander verbinden. Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen und bieten jeweils eigene Vorteile, die bewusst eingesetzt werden sollten.

Ihr Profil auf anwalt.de stellt Ihre Kompetenzen und Ihre Expertise vor. Es liefert Ratsuchenden die wichtigsten Fakten, u. a. zu Rechtsgebieten, zusätzlichen Spezialisierungen und dem Sitz der Kanzlei.

Entsprechend sollte auch Ihre Selbstdarstellung geschrieben sein. Halten Sie die Angaben in Ihrem anwalt.de-Profil stets aktuell. So können Ihre künftigen Mandanten Sie finden und mit konkreten Anfragen an Sie herantreten.

In Ihren Social Media-Accounts sollten Sie sich hingegen auf tagesaktuelle Informationen konzentrieren. Darüber hinaus können Sie beispielsweise über Neuigkeiten aus dem Kanzleialltag berichten, das Team näher vorstellen oder Einblicke hinter die Kulissen Ihrer Arbeit gewähren.

Doch es gibt Unterschiede bei den Social Media-Kanälen zu beachten: Auf Facebook, Instagram und Twitter ist das Gros der Nutzer privat unterwegs. Legerer gehaltene Inhalte sind hier gut aufgehoben. XING und LinkedIn werden im Gegensatz dazu meist im beruflichen Kontext besucht. Entsprechend sollten Form und Tonfall Ihrer Beiträge dort auch im Business-Stil gehalten sein.

Mit ansprechenden fachlichen Inhalten können Sie auf jedem Social Media-Kanal punkten.

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2. Gut verlinkt ist halb gefunden

Geben Sie in Ihrem anwalt.de-Profil die Links zu Ihren geschäftlich genutzten Social Media-Accounts an. In Ihrem anwalt.de-Konto im Bereich „Mein Profil“ können Sie unter „Social Media“ die URLs Ihres Facebook-, Twitter-, XING- und LinkedIn-Accounts eintragen.

Die Verlinkungen erscheinen als Icons unter „Kontakt“ in Ihrem anwalt.de-Profil. Für Ratsuchende, die auf anwalt.de recherchieren, sind verknüpfte Social Media-Accounts oftmals hilfreich, denn auf Facebook und Co. haben diese die Möglichkeit, Sie noch besser kennenzulernen.

Zugleich empfiehlt es sich, in den sozialen Medien auf Ihr anwalt.de-Profil hinzuweisen. Sie können in Ihren Social-Media-Accounts einen oder mehrere Links zum eigenen Webauftritt angeben: Nennen Sie hier die URL Ihres anwalt.de-Profils, und wenn Sie zudem ein übergeordnetes Kanzlei-Profil auf anwalt.de haben, auch dieses.

Auf anwalt.de finden Besucher, die aus den sozialen Medien kommen, dann einen umfangreichen Überblick über Ihre Tätigkeit und können Sie direkt kontaktieren.

Darüber hinaus sollten Sie Links zu Ihrem anwalt.de-Profil und den geschäftlich genutzten Social Media-Accounts auch an weiteren Stellen Ihrer digitalen Kommunikation einbinden, wie z. B. auf Ihrer Website und im E-Mail-Footer. Jede Verlinkung hilft, damit Ihre Profile noch weiter vorn in den Suchergebnissen bei Google gerankt werden.

3. Alles aus einem Guss

Präsentieren Sie sich mit einem in sich stimmigen Außenauftritt. Schließlich gelangen Ratsuchende mit einem Klick von Social Media zu anwalt.de – und umgekehrt.

Auch wenn die Umgebung eine andere ist: Ihre Präsenz sollte Wiedererkennungswert haben. Achten Sie darauf, dass Ihr Kanzleilogo überall prominent platziert ist. Auch eine durchgehende Bildsprache über die Kanäle hinweg sorgt für ein harmonisches Gesamtbild.

4. Positionieren Sie sich als Wissensträger

Verfassen Sie auf anwalt.de Rechtstipps zu aktuellen Themen. Die Funktion, auf Deutschlands großer Anwaltsplattform Fachartikel zu publizieren, steht anwalt.de-Mitgliedern exklusiv zur Verfügung. 

Jeden Monat lesen rund 2,5 Millionen Ratsuchende die Inhalte auf anwalt.de. Außerdem sind die Rechtstipps in der Google-Suche sehr gut auffindbar und erscheinen in den Google News.

Zusätzlich sollten Sie Ihre Rechtstipps mit Ihrem Netzwerk in Social Media teilen. Das sorgt für noch mehr Reichweite. Gleichzeitig machen Sie damit auf Ihr anwalt.de-Profil aufmerksam und locken neue Besucher an.

Gehen Sie noch einen Schritt weiter: Teilen Sie in Social Media auch die Links zu von Ihnen für interessant befundene Rechtstipps anderer Autoren. Sie festigen damit Ihren Status als Wissensträger. Ihre Follower dürfen sich sicher sein, zu Ihrem juristischen Fachgebiet rundum perfekt informiert und beraten zu werden.

Versehen Sie geteilte Rechtstipps mit einem begleitenden Kommentar, um den Beiträgen eine persönliche Note zu geben. Es wird von den Kollegen wertgeschätzt, wenn Sie in den Postings den jeweiligen Autor taggen, sprich zu seinem Social Media-Account verlinken. So wird dieser automatisch über die Empfehlung seines Rechtstipps informiert.

5. Nachhaltig vernetzt

Kommunikation in Social Media ist keine Einbahnstraße. Treten Sie mit Ihren Kontakten in einen Dialog, stellen Sie Fragen und helfen Sie anderen weiter. 

Folgen Sie in den sozialen Medien relevanten Fachseiten wie anwalt.de auf LinkedIn, XING, Facebook und Twitter. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

Vernetzen Sie sich via Social Media mit Kollegen inner- und außerhalb Ihrer Kanzlei, um auch über sie auf aktuellem Stand zu bleiben. Zugleich werden diese über Ihre Updates informiert.

In den sozialen Medien gibt es zahlreiche Fachgruppen auch für juristische Themen. In diesen können Sie sich mit Kollegen austauschen und sich mit Ihrer Expertise gegenüber Ratsuchenden positionieren.

Nutzen Sie unsere Tipps und verbinden Sie Ihr anwalt.de-Profil und Social Media zu einer unschlagbaren Kombination.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©pixabay_Free-Photos ©fotolia_ASDF

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