Social Media für Anwälte – Bedeutung, Auswahl & Nutzung
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Social Media für Anwälte und Kanzleien stellt nach wie vor ein wenig genutztes Mittel in der Online-Kommunikation dar – und das, obwohl mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Personen in sozialen Medien aktiv ist*. Soziale Netzwerke bieten für Anwälte eine Vielzahl von Vorteilen, um mit Mandanten in Kontakt zu treten. Welche das sind, wie Sie als Rechtsanwalt eine Social-Media-Strategie entwickeln und wie Sie noch mehr Leser für Ihre Rechtstipps erreichen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
* Destatis: Personen mit Internetaktivitäten zu privaten Zwecken nach Alter; 2020.
Die Bedeutung von Social Media für Anwälte steigt
Der Marketing-Trend geht auch bei Rechtsanwälten weg von Offline-Medien, wie Flyer und Zeitungsannoncen, hin zu Online. Dabei ist vor allem eine optimale Auffindbarkeit in den Suchmaschinen für das Anwaltsmarketing erfolgsentscheidend.
Ergänzend dazu spielen soziale Medien eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung des Kanzlei-Außenauftritts. Allerdings haben mehr als die Hälfte der Anwälte in Deutschland Social Media noch nicht für sich entdeckt. Dies ergab die exklusive Branchenumfrage „Der Rechtsberatungs-Markt 2021“ im Sommer desselben Jahres von anwalt.de. Dabei gaben 95 Prozent der Rechtsanwälte an, eine eigene Kanzlei-Website zu betreiben, während jedoch nur knapp 41 Prozent beruflich in sozialen Netzwerken vertreten sind.
Warum ist Social Media für Anwälte sinnvoll?
Mittlerweile sind soziale Netzwerke auch zum Kommunikations- und Werbeumfeld für Business-Zwecke geworden. In Social Media können Anwälte als hochqualifizierte Dienstleister mit potenziellen neuen Mandanten auf interaktiver, Community-geprägter Ebene in Kontakt treten. Facebook und Co. eröffnen ihnen eine zusätzliche Möglichkeit, sich als Experte zu präsentieren und die eigene Online-Bekanntheit zu erhöhen.
Nutzen Sie die Vorteile von Social Media für Kanzleien
Die Nutzung von sozialen Netzwerken bietet Anwälten und Kanzleien zahlreiche Vorteile:
- Nähe zeigen: Ratsuchende erhalten Einblicke in den Kanzleialltag. Das schafft eine Vertrauensbasis, die eine gute Voraussetzung für eine Beauftragung ist.
- Zielgruppe kennen lernen: Umgekehrt lernen auch Anwälte ihre Zielgruppe besser kennen, indem sie verfolgen, was Kontakte, Follower und Gruppenmitglieder kommentieren, teilen und liken.
- Wissen teilen: Durch das Teilen von eigenen und fremden Rechtstipps profilieren sich Anwälte als Experten und Wissensträger auf ihrem Rechtsgebiet. Dadurch können sie nachhaltig Mandantenakquise über anwalt.de und aktive Mandantenbindung betreiben.
- SEO-Potenzial erhöhen: Verlinkungen von Rechtstipps und den Profilen in sozialen Netzwerken steigern nochmals das SEO-Potenzial des persönlichen Anwaltsprofils und des Kanzleiprofils bei anwalt.de.
- Auf Feedback eingehen: In sozialen Netzwerken können Rechtsanwälte direkt auf Fragen und Kommentare eingehen und sofort mit potenziellen Mandanten in Kontakt treten.
- Bekannter werden: In sozialen Netzwerken kann eine große Reichweite erzielt werden, da sich auch Personen austauschen, die sich nicht kennen. Damit steigert ein Anwalt seine Bekanntheit.
- Erfolge schnell ablesen: Erfolg in sozialen Netzwerken ist durch direktes Feedback beziehungsweise über – oft kostenlose – Analyse-Tools schnell ablesbar.
- Neue Mitarbeiter gewinnen: Kanzleien können sich als sympathische Arbeitgeber im Netz präsentieren, weshalb Social Media auch für die Gewinnung von neuem Personal einsetzbar ist.
Welche Kosten entstehen durch die Social-Media-Nutzung?
In sozialen Netzwerken wird zwischen persönlichen Profilen und Unternehmensprofilen unterschieden. Die Accounts sind zumeist kostenfrei. Bei Xing und LinkedIn werden für Personen neben dem Basisprofil auch kostenpflichtige Profilmodelle mit Zusatzfunktionen angeboten. Die monatlichen Kosten dafür belaufen sich bei LinkedIn auf 30 € und bei Xing auf 10 €. Die Unternehmensprofile kosten bei LinkedIn je nach Umfang bis zu 108 € und bei Xing bis zu 80 € im Monat.**

**XING: Mitgliedschaften – Premium, ProJobs & ProBusiness; 2021. | LinkedIn: Mitgliedschaften – Premium Career, Premium Business, Sales Navigator Professional & Recruiter Lite; 2021.
Die Kosten für Anzeigen in Social Media variieren, insbesondere je nach Größe und Eigenschaften der Zielgruppe, der Anzeigendauer und der Konkurrenz. Anzeigen werden nur ausgespielt, wenn das gesetzte Anzeigenbudget über dem Gebot der Mitbewerber liegt. Dabei können Anzeigenpreise – je nach Rahmenbedingungen – noch im Centbereich liegen, sich ebenso aber auch auf mehrere Euros pro Klick belaufen.
Weitere Kosten können entstehen, wenn externe Analyse- beziehungsweise Management-Tools eingesetzt werden. Mit diesen Programmen lassen sich einzelne oder mehrere Social-Media-Kanäle auswerten und betreuen. Ein kostenloses Tool ist beispielsweise die Facebook Business Suite. Hier können Facebook und Instagram gemeinsam verwaltet werden, und in Kombination mit dem Facebook-Werbeanzeigenmanager können auch direkt Anzeigen auf beiden Social-Media-Kanälen geschaltet werden.
Ein weiterer möglicher Kostenfaktor kann ein Social-Media-Dienstleister sein, der bei der Betreuung der Kanäle unterstützt oder die Betreuung vollständig übernimmt.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten in sozialen Netzwerken?
Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken greifen bestimmte gesetzliche Vorschriften. Zu beachten ist insbesondere das Urheber- und Medienrecht sowie die berufsspezifischen Regeln, wie Anwälte werben dürfen.
Urheberrecht: Kennzeichnen von fremden Werken
Sobald kein eigenes Werk – egal in welcher Form, beispielsweise ein Bild, Text oder Video – veröffentlicht oder geteilt wird, muss ein ausreichendes Nutzungsrecht dafür bestehen. Außerdem ist auf korrekte Angaben, wie insbesondere die Urheberbezeichnung, zu achten. Weiterführende Informationen zum Urheberrecht in Rechtstipps finden Sie in einem anderen Ratgeber.
Medienrecht: Sicherheit beim Posten, Teilen und Liken
Das Medienrecht regelt die Kommunikation und Verbreitung von privaten und öffentlichen Informationen. Besonders wichtig bei der Nutzung von Social Media für Anwälte sind drei gesetzliche Vorschriften:
Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
Um rechtliche Problemfälle griffig zu erklären, werden für Beiträge häufig reale Rechtsfälle herangezogen. Damit das Persönlichkeitsrecht betroffener Personen geschützt bleibt, müssen die beschriebenen Fälle, Mandanten und andere personenbezogene Daten anonymisiert werden. Ebenfalls zu beachten ist bei der Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Personen deren Recht am eigenen Bild.
Impressumspflicht
Nach dem Telemediengesetz (TMG) sollte in geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen ein Impressum angegeben werden. Neben Anschrift, Kanzleiname sowie vertretungsberechtigten Personen sind noch weitere Angaben zu machen. Welche das sind, können Sie einem eigenen Beitrag zum Thema Online-Impressum entnehmen. Die Impressums-Angaben können in der Regel in einem extra Eingabefeld in den Social-Media-Profilen hinterlegt werden. Lediglich bei Instagram ist das bislang nicht möglich. Hier muss das Impressum beispielsweise über einen Link in der Instagram-Bio angegeben werden.
Ist Werbung mit Social Media für Kanzleien überhaupt erlaubt?
Generell ist die Nutzung von Social Media für Anwälte erlaubt. Wichtig ist dabei jedoch, dass diese nur zulässige Werbemaßnahmen nutzen. Das bedeutet unter anderem, dass Anwälte auch in den sozialen Medien sachlich bleiben, seriös auftreten, nicht auf Einzelmandate abzielen und insbesondere auf Schockwerbung verzichten. Weitere Regelungen finden Sie in einem Ratgeber zu Werbung für Anwälte.
Soziale Netzwerke erfolgreich nutzen
Mit Social-Media-Maßnahmen erweitern Sie Ihr Kanzleimarketing, wodurch Ihre Online-Präsenz wächst. Genauer heißt das, Sie ergänzen Ihren Online-Auftritt um Social-Media-Profile und erhöhen dadurch die Zugriffe auf Ihre Rechtstipps sowie auf Ihr anwalt.de-Profil beziehungsweise Ihre eigene Website. Social-Media-Marketing kann mit einfachen Schritten in den Kanzleialltag integriert werden.
Social Media für Anwälte: So bauen Sie Ihr soziales Netzwerk auf
Um in sozialen Netzwerken erfolgreich zu sein, gilt es zunächst, Ziele festzulegen. Das heißt, Sie sollten sich überlegen, was Sie durch den Einsatz von Social Media konkret erreichen wollen: z. B. mehr Leser für Ihre Rechtstipps gewinnen. Anschließend sollte festgelegt werden, welche Zielgruppe erreicht werden soll. So kann beispielsweise zwischen Privat- und Geschäftspersonen unterschieden werden, aber auch nach Generationen. Darauf aufbauend sollte nun die Strategie entwickelt werden, über welchen Social-Media-Kanal und wie die Zielgruppe angesprochen wird.
Nachdem Sie ein Profil in den gewünschten Social-Media-Kanälen erstellt haben, heißt es, eine Community aufzubauen. Dafür ist es sinnvoll, sich mit bestehenden Mandanten zu verbinden und Experten auf dem entsprechenden Rechtsgebiet zu folgen. Zu diesen zählen Dachverbände, wie z. B. der Deutsche Anwaltverein, sowie führende Größen rund ums Recht wie anwalt.de. Durch diese bleiben Sie auf dem Laufenden, welche rechtlichen Themen aktuell im Diskurs stehen. Ebenfalls für den Community-Aufbau relevant sind Gruppen, in denen rechtliche Themen besprochen werden und Ihre Zielgruppe vertreten ist, wie etwa in Ratsuchenden-Gruppen.

Um seine Kontakte zu erweitern, gibt es verschiedene Strategien, doch nicht alle sind für Anwälte geeignet. Eine verbreitete Strategie – aber auf keinen Fall empfehlenswert – ist das gezielte Folgen und anschließende Entfolgen. Hierbei wird Personen, Organisationen oder Firmen gefolgt, die man gerne als eigene Follower hätte. Folgen diese einem nicht nach kurzer Zeit ebenfalls, hört man auf, ihnen zu folgen. Dieses Vorgehen wirkt unseriös und unhöflich und sollte daher vermieden werden. Ebenfalls abzuraten ist von der Methode, Kontakte über externe Anbieter einzukaufen. Oftmals wird das von der entsprechenden Social-Media-Plattform durch Sperrung oder Löschung des Accounts und künftigem Ausschluss abgestraft. Setzen Sie stattdessen vor allem auf natürliches Wachstum Ihrer Community, gefördert durch eigene Postings, direkte Kommunikation mit Noch-nicht-Kontakten und die Mundpropaganda über bestehende Kontakte. Unterstützend können Sie relevanten Hashtags (#) folgen. Damit abonnieren Sie Beiträge, die die gewünschten Begriffe beinhalten.
Beobachten Sie, worüber sich Ihre Zielgruppe in Social Media unterhält und welche Inhalte von anderen Anwälten kommuniziert werden. Darauf aufbauend sollte ein Plan erstellt werden, welcher Content wo, in welchen Formaten und wann gepostet werden soll. Wichtig dabei ist, dass die Inhalte den Social-Media-Nutzern echten Mehrwert bieten. Zu empfehlen ist ein Mix aus verschiedenen Content-Formaten, um möglichst viele Geschmäcker abzudecken. Teilen Sie z. B. Ihre Rechtstipps oder auch die von anderen Anwälten mit einem kurzen Begleittext. Für erfolgreiches Social-Media-Marketing sollten Sie regelmäßig in den Netzwerken aktiv sein. Hierfür reichen bereits wenige Minuten am Tag. Dennoch ist es sinnvoll, ggf. auch für eine Vertretung im Urlaub zu sorgen.
Nicht jeder Social-Media-Kanal ist für jeden Anwalt geeignet
Die Wahl des passenden Social-Media-Kanals hängt von mehreren Faktoren ab.
Die Zielgruppe: Privatpersonen (B2C) halten sich hauptsächlich in privat genutzten Netzwerken mit legeren Umgangsformen wie z. B. Facebook oder Instagram auf. Unternehmen oder Geschäftspersonen (B2B) sind eher über die formelleren Business-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn erreichbar.

Die verfolgten Ziele: Um die Bekanntheit der eigenen Kanzleiwebsite und des anwalt.de-Profils zu erhöhen, ist es sinnvoll, Netzwerke mit hoher Reichweite wie z. B. Facebook oder Instagram zu wählen. Sollen neue Mitarbeiter gewonnen werden, empfiehlt es sich, die Recruiting-Möglichkeiten der Business-Netzwerke Xing und LinkedIn zu nutzen.
Der Content: Die Plattformen unterscheiden sich stark bezüglich der Content-Formate. So ist beispielsweise YouTube komplett auf Videos hin konzipiert, während bei Instagram der Fokus auf Fotos und bei Twitter auf kurzen Texten liegt. Facebook ist am breitesten aufgestellt. Hier können verschiedene Medienformen genutzt werden.
Facebook bietet die Möglichkeit, „Freundschaften“ zu schließen und Gruppen zu bilden. Beiträge teilen, ist für bestimmte Kontakte oder für die Öffentlichkeit möglich. Als Beitragsformen können unter anderem Texte, Videos, Fotos und Umfragen genutzt werden. Erfolgreich unterwegs auf Facebook sind z. B. die Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Kollegen und Rechtsanwältin Vanessa Gölzer.
Instagram dient dem Teilen von Fotos und Videos. Darüber hinaus bietet Instagram eine integrierte Bildbearbeitung an, ohne dass zusätzliche Software benötigt wird. Des Weiteren ist auf Instagram eine Kategorisierung mithilfe der Hashtag-Funktion möglich. anwalt.de-Mitglieder, die auf Instagram aktiv sind, sind u. a. Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff und Rechtsanwalt Patrick Welke.
LinkedIn ist ein Karriereportal, das für das berufliche Umfeld gedacht ist. Für Anwälte eignet sich diese Plattform besonders für den Kontakt zu B2B-Mandanten. Textbeiträge, Videos und Fotos sind möglich, aber auch Zusatzfunktionen wie etwa Umfragen. Erfolgreich auf LinkedIn sind beispielsweise die anwalt.de-Mitglieder Rechtsanwalt Norman Buse LL.M. und Rechtsanwalt Marc Duchon.
Xing ist genauso wie LinkedIn ein Karriereportal und auch hier sind verschiedene Medienformate nutzbar. Ein Mitglied von anwalt.de, das auf Xing aktiv ist, ist Rechtsanwalt Jörg Steinheimer.
YouTube

YouTube ist ein Videoportal. Dort finden sich beispielsweise u. A. Musikvideos, Filme, Videoclips und Slideshows. Eine Bearbeitung von Videos ist nicht inbegriffen. Nutzer haben die Möglichkeit, Videos und Profilen zu folgen und Videobeiträge zu kommentieren. Viele Anwälte nutzen YouTube, um dort RT-Videos hochzuladen und diese anschließend innerhalb ihrer Rechtstipps auf anwalt.de zu verlinken. Als sehr erfolgreiche anwalt.de-Mitglieder auf YouTube sind Rechtsanwältin Nicole Mutschke und Rechtsanwalt Alexander Bredereck zu nennen.
Twitter ist ein Microbloggingdienst. Hier können Nachrichten mit Längen von maximal 280 Zeichen gepostet und mithilfe der Hashtags kategorisiert und miteinander verbunden werden. Der Fokus liegt dabei auf News. Das heißt, hier bietet sich für Anwälte beispielsweise das Posten von neusten Informationen zur Rechtsprechung sowie tagesaktuelle Geschehnisse zu Rechtsthemen an. Erfolgreich auf Twitter sind etwa Rechtsanwältin Adrijana Blazevska-Gkiztavidis und Rechtsanwältin Melanie Jüde.
TikTok
TikTok ist ein Videoportal. Hier können kurze Videos von max. 60 Sekunden Länge online erstellt und mit bis zu drei Minuten direkt hochgeladen werden. Die Anwendung enthält eine eigene Videobearbeitungsfunktion. Damit können Lippen von Musikvideos synchronisiert, aber auch eigene Clips aufgenommen, geschnitten sowie mit Effekten und Audiospuren versehen werden. Der derzeit bekannteste Anwalt auf TikTok ist unter dem Pseudonym „Herr Anwalt“ Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter.
Pinterest ist eine virtuelle Pinnwand. Hier können Bilder – nach Kategorien sortiert – hochgeladen werden. Zusätzlich lassen sich kurze Texte oder Verlinkungen hinterlegen. In der Regel pinnen Nutzer Beiträge, die Ihnen gefallen, an öffentliche oder private Pinnwände und merken sie sich so. Auf Pinterest vertretene anwalt.de-Mitglieder sind u. a. Rechtsanwalt Giuseppe M. Landucci und die Media Kanzlei.
Flickr
Flickr ähnelt einem digitalen Fotoalbum. Hier können Fotos und Videos mit einer Maximallänge von drei Minuten mit Kommentaren und Notizen geteilt werden. Die Uploads sind je nach Einstellung für den Poster oder für die gesamte Öffentlichkeit ersichtlich. Aktiv auf Flickr ist beispielsweise das anwalt.de-Mitglied Rechtsanwalt Thomas Klaes.
Reichweite steigern durch die Kombination von anwalt.de und Social Media
Social Media kann den Außenauftritt einer Kanzlei beziehungsweise eines Anwalts sinnvoll ergänzen, ihn jedoch nicht ersetzen. Durch die Kombination von anwalt.de und Social Media fördern Sie aktiv Ihre Suchmaschinenplatzierung noch mehr. Mit einem Anwaltsprofil präsentieren Sie Ihre Kompetenz und Expertise in einem hochseriösen Umfeld. Die gegenseitige Verlinkung von Social-Media-Accounts und Ihrem anwalt.de-Profil führt dazu, dass Interessierte aus sozialen Netzwerken schnell zu weiterführenden Informationen auf Ihr anwalt.de-Profil gelangen und umgekehrt Besucher von anwalt.de über Ihre Social-Media-Aktivitäten weitere Facetten von Ihnen kennen lernen können. Wichtig ist, dass die Informationen auf allen Seiten aktuell sind und das Gesamtbild in sich stimmig ist.
Durch eigene Rechtstipps auf anwalt.de präsentieren sich Rechtsanwälte als Experten und empfehlen sich als Berater für konkrete Problemfälle. Die Rechtstipps auf anwalt.de sind SEO-optimiert und erscheinen in den Google-Suchergebnissen und oftmals auch in den Google News, vorausgesetzt, es handelt sich um Unique Content – das heißt, Inhalte, deren Wortlaut und Gestaltung nur einmal im ganzen Internet zu finden ist. Durch das Teilen Ihrer Rechtstipps in Social Media erhöhen Sie Ihre Leserschaft nochmals.
So werden in Social Media geteilte Rechtstipps besonders erfolgreich:
- Begleitende Link-Texte erstellen: Geteilte Links sollten von einem sinnvollen Text begleitet werden. Dieser sollte zum Klicken, Kommentieren, Liken und Teilen motivieren. Dabei kann auch eine Frage genutzt werden, die direkt an die Community gestellt wird.
- Kommentare beachten und abgeben: Gehen Sie auf Kommentare zu Ihren Beiträgen ein und kommentieren Sie selbst. So werden Ihre Posts erneut in den Timelines Ihrer Kontakte angezeigt und erreichen weitere Nutzer über die kommentierenden Personen, deren Kontakten der Beitrag ebenfalls angezeigt wird.
- Hashtags nutzen: Nutzen Sie wenn möglich Hashtags, sodass Ihre Posts themenbezogen gefunden werden können und bei Hashtag-Abonnenten angezeigt werden.
Wollen auch Sie anwalt.de und Social Media erfolgreich miteinander kombinieren? Dann lesen Sie die 5 Tipps für eine wirkungsstarke Kombination aus anwalt.de-Profil und Social Media und die 5 Tipps, wie Sie noch mehr Reichweite für Ihre Rechtstipps in Social Media erzielen und gewinnen Sie einen Einblick in den praktischen Einsatz von anwalt.de, Social-Media und Rechtstipps-Videos im Kanzleialltag von Rechtsanwalt Dr. Schiemzik.
(KGR; ZGRA)
Häufige Fragen und Antworten zu Social Media für Anwälte
Welche Vorteile bietet Social Media für Anwälte?
Mit Social Media vervollständigen Rechtsanwälte ihren Außenauftritt. Das Teilen von eigenen Rechtstipps kann zu einer breiteren Leserschaft sowie zu einer steigenden Bekanntheit beitragen. Aber auch das Teilen fremder Beiträge ist sinnvoll, da Anwälte sich so als Wissensträger zu einem bestimmten Rechtsgebiet präsentieren. Darüber hinaus können Anwälte ihre Zielgruppe über die Kommunikation in sozialen Netzwerken besser kennen lernen und ihr Vertrauen gewinnen, indem sie sich selbst an Diskussionen beteiligen bzw. Blicke hinter die Kulissen ihres Kanzleialltags gewähren. Schnelle Erfolgsanalysen, eine moderne Mitarbeitergewinnung und die kostenlose Nutzung von sozialen Netzwerken sprechen ebenfalls für Social Media für Anwälte.
Wie kann Social Media für Kanzleien erfolgreich genutzt werden?
Mit diesen zehn Punkten können Anwälte erfolgreich Social-Media-Marketing betreiben:
- Identifizieren der Zielgruppe
- Definieren der Ziele
- Festlegen der Social-Media-Kanäle
- Erstellen eines Plans, wann und wo welche Inhalte gepostet werden
- Einrichten entsprechender Social-Media-Profile
- Kontakte knüpfen, Gruppen beitreten, fachlich relevanten Profilen folgen, Hashtags abonnieren
- Social-Media-Nutzer und geteilte Inhalte beobachten
- Regelmäßiges Posten und Teilen von Inhalten in verschiedenen Content-Formaten
- Kommentieren fremder Beiträge und Antworten auf Kommentare zu eigenen Beiträgen
- Analysieren und bewerten des Erfolgs
Welche sozialen Netzwerke sind für Rechtsanwälte geeignet?
Die Wahl der geeigneten Social-Media-Kanäle ist abhängig von der Mandanten-Zielgruppe. Anwälte, die Unternehmen beraten, sind am besten auf LinkedIn und Xing vertreten. Werden vorrangig Privatpersonen anwaltlich vertreten, sollten Kanäle wie Facebook, Instagram und YouTube bevorzugt werden. Am effektivsten ist ein Mix aus verschiedenen sozialen Netzwerken.
Ebenfalls entscheidend ist, welche Mitarbeiter in der Kanzlei arbeiten, wie viel Zeit für die Erstellung von Content verfügbar ist und welche Art von Content – z. B. Texte, Videos oder Bilder – erstellt werden soll.
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