7 Vorgänge, die einem Betroffenen komisch vorkommen sollten ...

  • 1 Minuten Lesezeit

... die aber leider alltäglich sind:

1. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde verlangt einen Pass von einem anerkannten Flüchtling ..., sonst „werde er keine Aufenthaltserlaubnis bekommen".

2. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde behauptet: Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gilt als nicht gestellt, solange das Behördenformular nicht vom Betroffenen unterschrieben ausgefüllt wurde.

3. Nach Antragsstellung wird der Fall aufgrund fehlender Personaldecke über 6 Monate nicht bearbeitet.

4. Ein Staatenloser wird über Jahre hinweg von der Ausländerbehörde gezwungen, sich an X-Botschaften für die Passerschaffung zu wenden, „sonst werde keine Aufenthaltserlaubnis erteilt".

5. Die Ausländerbehörde wurde vom Gericht verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Behörde erteilt die Aufenthaltserlaubnis aber nicht unverzüglich.

6. Der Betroffene stellt einen Asylantrag und befindet sich ein paar Tage später in Abschiebhaft, ohne dass über den Asylantrag entschieden wurde.

7.Der Betroffene ist bereits zum 6. Mal zur Botschaft von München nach Berlin (Kosten pro Fahrt über 200,00 €) gefahren, um einen Nationalpass zu beschaffen. Die Ausländerbehörde wirft dem Betroffenen weiterhin fehlendes Bemühen vor und ist nicht bereit eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, obwohl bis auf die Passbeschaffung sämtliche Voraussetzungen vorliegen.

In sämtlichen vorgenannten Fällen handelt die Behörde rechtswidrig oder lässt sich für eine Entscheidung zu lange Zeit, sodass Untätigkeitsklage erhoben werden kann.

Mitgeteilt von RA Hekler

Rechtsanwalt Hekler berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Arbeitskreises für Ausländer- und Asylrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulrich Hekler