Abfindung

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Gekündigte Arbeitnehmer können in vielen Fällen eine Abfindung erhalten, als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einzelheiten zeigt der nachfolgende Beitrag.


Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Im Fall einer Kündigung besteht nicht etwa "von selbst“ ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Eine Abfindung wird regelmäßig gezahlt, wenn

  • der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich darüber einigen, meist durch geschickte Verhandlungen zwischen Anwalt und Arbeitgeber unmittelbar nach der Kündigung des Arbeitgebers,
  • im Kündigungsschreiben ein entsprechender Hinweis enthalten ist und die Kündigungsschutzklage nicht erhoben wird (§ 1a KSchG), oder
  • eine Abfindung in einem Sozialplan bzw. Tarifvertrag vorgesehen ist, oder
  • das Arbeitsgericht gem. § 9 KSchG das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflöst, und eine Abfindung gem. § 10 KSchG festsetzt.


Wie hoch ist die Abfindung?

Die Höhe einer Abfindungszahlung ist dem Verhandlungsgeschick überlassen. Als „Faustformel“ gilt: Abfindung = 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre. Oft kann aber mehr herausgeholt werden, mit den richtigen Argumenten.


Wie hoch sind Steuern und Sozialabgaben?

Die Abfindung ist in der Regel kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Somit müssen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden (etwas anderes gilt für die freiwillig gesetzlich Versicherten. Bei ihnen zählt die Abfindung als versicherungspflichtiges Einkommen).

Die Abfindung gilt jedoch als steuerpflichtiger Arbeitslohn und ist daher grundsätzlich voll zu versteuern. Eine Abfindung wird allerdings nicht "regelmäßig" gezahlt, und zählt steuerlich aus diesem Grund zu den außerordentlichen Einkünften (vgl. § 34 EStG).  Hier kann es Gestaltungsspielräume und Einsparmöglichkeiten geben. Berechnungen können Sie sich hier anzeigen lassen.


… und der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis meist schnell und vor allem ohne Kündigungsschutzklage beenden. Denn: Oft leiden Kündigungen leiden an Rechtsfehlern und sind deswegen leicht anzugreifen – richtig kündigen ist gar nicht so einfach. Außerdem kann es u.U. nach einem Arbeitsgerichtsprozess zu teuren Lohnnachzahlungen kommen. Daher wird die Abfindung oft als Zahlung für eine schnelle und unkomplizierte Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen.


Die Dr. Rente Anwaltskanzlei bietet Rechtsberatung und Information zu arbeitsrechtlichen Kündigungen und die optimale Vorgehensweise, wenn Sie eine Abfindung erhalten möchten. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung bei der Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.

Ihr direkter Ansprechpartner ist Dr. Markus Rente.



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