Abgas-Skandal und Audi A3: TDI- und TFSI-Modelle mit zu hohen Werten

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Der Audi A1 ist in doppelter Hinsicht vom Abgas-Skandal betroffen. Seit rund zwei Monaten steht fest, dass die TDI-Diesel mit der Software „ausgestattet“ sind, die die Stickstoffwerte für den Abgastest und nur bedingt für den Alltagsbetrieb optimiert. Doch damit noch nicht genug: Seit rund einer Woche ist bekannt, dass die TDI- und 1.4 TFSI-Modellreihe auch unter erhöhten CO2- und Verbrauchswerten leiden.

Ob ein bestimmtes Auto vom „erweiterten“ Abgas-Skandal betroffen ist, kann derzeit noch nicht überprüft werden. Bei der Problematik rund um manipulierte Stickstoffwerte bei den EA 189-Dieselmotoren ist dies anders: Zahlreiche Audi-Besitzer haben nach einem Internetcheck die Gewissheit, dass ihr A1 direkt betroffen ist. Für diese Autokäufer ist die Gewährleistung sehr interessant geworden, weil sie als Weg zu einem neuen, mangelfreien Auto, Schadensersatz oder auch dem Rücktritt vom Autokauf wahrgenommen wird. Denn es ist nicht abzusehen, welche weiteren Erkenntnisse im Zuge des Abgas-Skandals noch ans Licht der Öffentlichkeit gelangen werden.

Ablaufen der Gewährleistung kann unterbrochen werden

Doch etliche Autokäufer stellt sich nicht nur die Frage, was sie von den Autobauern oder -händlern fordern können. Für sie geht es auch darum, wie lange sie noch auf die Gewährleistung zurückgreifen können, weil deren Ende immer näher rückt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was die Dieselkäufer unternehmen können. Vom juristischen Standpunkt aus ist ein näher rückendes Fristende kein „Endpunkt“ für die Autokäufer. Das Ablaufen von Fristen kann durch bestimmte rechtliche Maßnahmen unterbrochen werden, wie etwa Güteverfahren bei staatlich anerkannten Stellen.

Und im Abgas-Skandal ist dies auch ein wichtiger Schritt. Denn gerade wegen der insgesamt unerfreulichen Entwicklung wollen sich nicht alle A1-Besitzer ausschließlich auf die Reparatur ihres Audis setzen. Im Rahmen der Gewährleistung bietet das Gesetz im Fall von Automängeln verschiedene Rechte. Es kann beispielsweise nicht nur die Beseitigung des Mangels durch eine Reparatur gefordert werden, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos. Die Autokäufer können im Gewährleistungsfall auch noch auf weitere Rechte zurückgreifen: Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs. Auf der Internetseite www.vw-schaden.de gibt es eine kurze Übersicht über die verschiedenen Rechte von Autokäufern.

Ein anderer Ansatzpunkt ist ein Vorgehen gegen die Hersteller. Ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten betont, dass gegenüber dem Autobauer VW Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung im Raum stehen. Diesen Ansatz verfolgen die Anwälte der Kanzlei auch bei einer Klage eines Golf GTD-Fahrers gegen den Autobauer VW selbst.

Anwaltliche Erstberatung klärt verlässlich die wichtige Fristen ab

Doch viele Autobesitzer sind sich wegen der komplexen rechtlichen Fragen rund um Automängel und Herstellerhaftung unsicher, was sie in ihrem Fall nun tatsächlich einfordern können. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was Pkw-Besitzer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen. Wenn Audi A1-Besitzer sich wehren wollen und ihre Rechte sichern lassen möchten, dann sollte sie nicht zögern, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Weitere Informationen rund um das Thema Abgas-Skandal befinden auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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