Schadensersatz für VW-, Audi- und Skoda-Kunden wg. Abgas-Skandal EA 189 aus Autokauf

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Die Volkswagen AG hat am 22.09.2015 eingeräumt, dass durch die Verwendung einer Manipulationssoftware in Testläufen wesentlich geringere Schadstoffwerte erzielt wurden als unter realen Fahrbedingungen.

Betroffen sind laut Angaben von VW vor allem Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189. Der Motorentyp ist in zwei Hubraumvarianten verfügbar, 1,6 und 2,0 Liter.

Der besagte Motorentyp ist auch in Modellen der Tochtergesellschaften Audi, Škoda und Seat verbaut worden. Die Volkswagen AG hat eine Internetseite erstellt, auf der sich Kunden darüber informieren können, ob Ihr Fahrzeug zu den Betroffenen zählt.

Ergeben sich aus dem umfangreichen Skandal für den Autokäufer nun Schadensersatzansprüche?

Unser Meinung nach, ja.

In so gut wie jeder Verkaufsanzeige, wird neben den klassischen Fahrzeugmerkmalen, wie Leistung, Stauraum, Laufleistung auch mit den jeweiligen Emissionswert in g CO²/km geworben, demnach ist dieser auch kaufentscheidend. Weicht dieser Wert nun, wie im vorliegenden Fall, um ein vielfaches von den Angaben ab, so weist das Fahrzeug einen Sachmangel auf.

Zu dem kommt hinzu, dass sich bei Personenkraftwagen die Kraftfahrzeugsteuer mach Hubraum und spezifischen Schadstoffemissionen bemisst. Hierdurch hat der Käufer einen finanziellen Nachteil, der zum Zeitpunkt des Kaufes nicht ersichtlich gewesen ist.

Die Volkswagen AG hat auf der Betriebsversammlung am 06. Oktober technische Lösungen für Kunden in Aussicht gestellt. Ob technische Nachrüstung, Software-Update oder sonstiges ohne finanzielle Auswirkungen am Endkunden vorüber gehen, ist fraglich.

Ob und inwieweit sich Ansprüche geltend machen lassen, wird die Entscheidungen der Volkswagen AG der nächsten Tage und Wochen festgelegt.

Mögliche Ansprüche sollten aber unbedingt vor Ablauf der Gewährleistung, 2 Jahre ab Lieferung/Übergabe bei Neufahrzeugen geltend gemacht werden.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Fachanwaltskanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Sie können uns gerne per Email oder über unsere Webseite eine unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden – rae-bogdanow.de/online-anfrage – bzw. den Fragebogen „Volkswagen AG - Abgas-Skandal-Aktien“ – http://www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf – ausfüllen und uns per E-Mail, Post oder Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.


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