Abgasskandal: Audi bestätigt, dass auch in 3.0 TDI-Motoren die Software eingesetzt wurde

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Der VW Abgasskandal schlägt – erneut – ein weiteres Kapitel auf. Die Konzernmarke Audi hat gegenüber der US-amerikanischen Umweltbehörde eingestanden, dass bei 3.0 TDI-Motoren ein Manipulationssoftware eingesetzt wurde. Nach Angaben der FAZ sollen rund 100.000 Fahrzeuge der Modelle Audi A8, Audi Q7, Porsche Cayenne und VW Touareg mit den Motoren ausgestattet worden sein. Doch obwohl die Abgasaffäre um ein weiteres Kapitel angewachsen ist, hält sich der VW Konzern nach wie vor bedeckt, welche Angebote zur Wiedergutmachung den deutschen Kunden unterbreitet werden sollen. Bei dem „ursprünglichen” Skandal rund um 1.4 TDI, 1.6 TDI und 2.0 TDI Motoren ist immer noch offen, ob den VW-, Audi-, Seat- und Skodabesitzern mehr angeboten wird als die Rückrufaktion.

Bislang ist neben der Rückrufaktion lediglich bekannt, dass die Lösung auf individueller Ebene erfolgen soll. Die Ungewissheit, ob und ggf. in welcher Form die Autobauer ihren Kunden entgegenkommen könnten, lässt etliche Dieselbesitzer in einer zwiespältigen Situation zurück. Insbesondere, wenn sich die Gewährleistung ihrem Ende entgegen neigt, müssen sich Autobesitzer entscheiden, ob sie handeln wollen oder nicht. Für viele Autobesitzer, die sich just mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen, ist dies eine sehr schwierige Entscheidung mangels eindeutiger Signale des VW Konzerns. Und nach dem Auslaufen der Gewährleistung oder der Garantien bricht eine gute Grundlage für weitreichende Ansprüche weg (mehr Informationen zu Käuferrechten wegen des Abgasmakels befindet sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de).

Auch unabhängig von Gewährleistungen und Garantien gibt es Schadensersatzansprüche gegenüber den Autoherstellern

Allerdings sind die Dieselbesitzer im Abgasskandal nicht ausschließlich auf ihre Gewährleistungsrechte oder auch Garantien angewiesen. Es gibt auch andere rechtliche Ansatzpunkte, wie Autokäufer sich wehren und Schadensersatz fordern können. Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstelltes juristisches Gutachten betont, dass wegen der Manipulation der Dieselmotoren auch Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung gegenüber dem VW-Konzern im Raum stehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Lauf der vergangenen Woche für 800 Autofahrer entsprechende Ansprüche schriftlich bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Weitere werden folgen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de


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