Software Betrug sogar bei neuen Diesel mit V 6 Motoren von Audi

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Nach aktuellen Berichten hat der Audi Konzern auch bei neuen Dieselfahrzeugen der Modelreihen A4, A5, A6, A7, Q5, SQ5,SQ5 plus und Q7 eine unzulässige Abschaltvorrichtung den Abgasskandal betreffend eingebaut.

Dies gilt für insgesamt 127.000 Fahrzeuge mit V 6 Motoren.

Das KBA hat diesbezüglich einen Zwangsrückruf angeordnet, sollte Audi nicht bis zum 02.02.2018 Lösungsvorschläge unterbreiten, was kaum möglich sein dürfte.

Für den Audi A8 kommt es noch dramatischer. Bei der Luxuslimousine wäre die Überschreitung der Grenzwerte so drastisch, dass das KBA keine Möglichkeit der Nachbesserung sieht und von einem Zulassungsverbot ausgeht.

Dies Alles, obwohl das OLG Hamm und das OLG Köln in ihren jüngsten Entscheidungen (AZ .28U232/16 und 18U 112/17) den Autokonzernen eine klare Absage ihrer Praktiken erteilt haben. Audi widersetzt sich nachhaltig der immer stärker werdenden, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, wonach die Manipulationssoftware als klarer Mangel beurteilt wird und deren Einsatz zur Rückabwicklung der Kaufverträge führt.

Der betrogene Auto-Kunde erhält somit seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Wer vom Abgasskandal betroffen ist, sollte sich an eine auf derartige Massenverfahren spezialisierte Kanzlei wenden.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Allerdings ist Eile geboten, da diese Ansprüche in vielen Fällen zum Jahresende 2018 verjähren.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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