Abgasskandal: Daimler wegen illegaler Abschalteinrichtung in Mercedes GLK 220 CDI 4Matic verurteilt

  • 6 Minuten Lesezeit

Wieder hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Urteil im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG zu Gunsten eines Verbrauchers erstritten – dieses Mal am 16. Oktober 2020 am Landgericht Freiburg (Az. 8 O 53/20). Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 

Für Dr. Stoll & Sauer setzt sich mit den Urteilen die verbraucherfreundliche Wende an deutschen Gerichten fort. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür ihren kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Daimler am Landgericht Freiburg im Abgasskandal verurteilt 

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 8. Zivilkammer am Landgericht Freiburg den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 26.722,62 Euro erstatten (Az. 8 O 53/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Beim Daimler handelt es sich übrigens um das gleiche Modell, wie aus dem Verfahren vor dem OLG Naumburg, bei dem Daimler erstmals von einem Instanzgericht verurteilt worden war. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Freiburger Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 22. November 2014 zum Preis von 37.890 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit einer Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen sein. Mit Hilfe eines sogenannten Thermofensters werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Bei kälteren Temperaturen emittiert der Motor mehr Stickoxide als durch die Typengenehmigung erlaubt ist.

  • Das Diesel-Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

  • Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung eines Thermofensters im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.

  • Den erfolgten Rückruf durch das KBA wertete die Kammer als Hinweis, dass die Behauptungen der Verbraucherseite zur Abschalteinrichtung nicht ins Blaue hinein erfolgten. Daimler hingegen habe das Thermofenster nicht erheblich bestritten und keine substantiierten Angaben darüber gemacht. Daimler ist auch dem Hinweis des Gerichts nicht gefolgt, der sekundären Darlegungslast nachzukommen. Daimler habe den Rückruf-Bescheid des KBA nicht vorgelegt oder genauer erklärt, was das KBA an der Motorkonfiguration beanstandet habe. Auch der Hinweis des Autobauers auf Betriebsgeheimnisse lässt das Gericht nicht gelten. Daimler muss daher mit den Folgen des Schweigens leben – also mit der Verurteilung aufgrund §826 BGB.

  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht.

  • Das Gericht wertete die unternehmerische Entscheidung, eine unzulässige Abschalteinrichtung in einer Vielzahl von Fahrzeugen zu verbauen, als eine sittenwidrige Handlung nach §826 BGB. Sittenwidrig ist auch, ein Thermofenster zu verbauen und sich eine Typengenehmigung zu erschleichen. Nach Ansicht des Gerichts besaß wenigstens ein Mitglied des Daimler-Vorstands Kenntnis von der Entscheidung zum serienmäßigen Einbau einer Abschalteinrichtung. Das Gericht folgte dem Kläger erneut, weil Daimler sich wiederum in Schweigen hüllte.

  • Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten und der Verbraucher hätte den GLK nie erworben.

  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des GLK auf 250.000 Kilometer.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

 

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
  2. Landgericht Freiburg – 16. Oktober 2020 – Az. 8 O 53/20
  3. Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
  4. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  5. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  6. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  7. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  8. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  9. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19

Thermofenster im Visier des Europäischen Gerichtshofs

An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?

  • Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.

  • Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.

  • Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen – ohne die Abweisung genauer auszuführen.

  • Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema