Mercedes Abgasskandal – Daimler muss sich zu unzulässiger Abschalteinrichtung äußern

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Im Abgasskandal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Daimler hat gegen die Rückruf-Bescheide zwar jeweils Widerspruch eingelegt, das KBA hat die Widersprüche jedoch kürzlich zurückgewiesen.

Nun erhöht auch das OLG Nürnberg den Druck auf den Autobauer. Das Oberlandesgericht hat Daimler mit Hinweis vom 12. Februar 2021 aufgefordert, Farbe zu bekennen und zu den vom KBA bemängelten Abschalteirichtungen Stellung zu beziehen (Az.: 5 U 3555/20). Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mercedes E 350 mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6, für den das KBA eine verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte.

Daimler streitet in Verfahren die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen regelmäßig ab und steht auf dem Standpunkt, dass die bemängelten Funktionen legal sind. Mit diesem pauschalen Abstreiten geben sich die Gerichte immer weniger zufrieden. Sie fordern die Daimler AG auf, sich im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast zu Funktions- und Wirkungsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern. „An diesem Punkt hat Daimler bislang gemauert und mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur wenig aussagekräftige und größtenteils geschwärzte Dokumente vorgelegt. Damit lassen sich die Gerichte wie jetzt auch das OLG Nürnberg immer weniger abspeisen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Druck auf Daimler wächst auch durch weitere Gerichtsentscheidungen. So hat der BGH mit Beschluss vom 19. Januar 2021 deutlich gemacht, dass sich Daimler zur Funktionsweise der Thermofenster äußern und darlegen muss, welche Angaben gegenüber dem KBA zur Arbeitsweise der Abgasrückführung gemacht wurden (Az.: VI ZR 433/19)

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen und die Oberlandesgerichte Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und Köln (Az.: 7 U 35/20) haben Daimler im Abgasskandals bereits zu Schadenersatz verurteilt.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst. Die Chancen auf Schadenersatz nehmen deutlich zu“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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