Abgasskandal: Klage gegen Mercedes gewonnen

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Nicht nur am Landgericht Stuttgart weht dem Daimler-Konzern mittlerweile ein kühlerer Wind entgegen - auch das Landgericht Düsseldorf hat den Autobauer nun zur Rücknahme eines Mercedes Benz C 200d gegen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt (Urteil vom 20.04.2021, Az. 6 O 39/19).

Der Kläger hatte den Wagen im November 2017 für 26.190 EUR gekauft und ist damit seitdem knapp 40.000 km gefahren. Dafür muss er sich bei der vom Gericht angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km aktuell eine Nutzungsentschädigung von knapp 3.600 Euro anrechnen lassen – bekäme aktuell also noch gut 22.000 EUR für den Wagen.

Der Wagen ist mit dem Motor OM626 ausgestattet.

Das Gericht folgte unserer Argumentation und war in seinen Ausführungen im Urteil unmissverständlich.

lm Rahmen seiner sog. primären Darlegungslast sei es für den Kläger ausreichend, führt das Gericht aus, wenn er konzerninterne Manipulationsvorgänge vortrage, aus denen ein unerlaubtes Verhalten der Verantwortlichen des Konzerns folge, welches seinerseits entweder ein Versagen unternehmensinterner Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen oder aber eine Einbindung maßgeblicher Entscheidungsträger bei Mercedes nahe lege.

Die Daimler AG, die allein über entsprechende Kenntnisse verfügt, habe während des Verfahrens nicht dargelegt, dass die Entwicklung und Implementierung der Fahrzeugsteuerungssoftware ohne Genehmigung ihres Vorstands erfolgt sei. So oder so läge dann aber bei einem unkontrollierten Verhalten einzelner unzuverlässiger Mitarbeiter ein Organisationsmangel vor, den sich der Konzern in gleicher Weise zurechnen lassen müsse.

Alles andere käme einer faktischen Rechtsverweigerung potenziell Geschädigter gleich, die sich mit intransparenten Unternehmensstrukturen und den dortigen Entscheidungs- und Informationsabläufen konfrontiert sehen, so die Kammer.

Unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte spreche eine ganz erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Vorgänge mit Kenntnis und Billigung des Konzernvorstands erfolgt seien.

Wir sehen dieses Urteil als weiteren Meilenstein für den Verbraucherschutz und der Aufarbeitung des Dieselskandals. Solange die Autobauer weiter mauern und sich nicht zum Wissen und Wollen des jeweiligen Vorstands erklären, müssen die Gerichte so entscheiden. Es kann nicht sein, dass man die Aufklärung der Umstände den Geschädigten überlässt.

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