Abgasskandal: LG Köln - Volkswagen muss T5 zurücknehmen

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In einem von uns geführten Verfahren verurteilte das Landgericht Köln die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz: Der Kläger kann sich über 47.991,64 Euro freuen und das mit dem Betrugsmotor EA189 ausgestattete Wohnmobil an den Volkswagen-Konzern zurückgeben (LG Köln vom 19.11.2020, Az. 24 O 167/20).

Gekauft hatte der Kläger den Volkswagen T5 California 2.0l TDI der Schadstoffklasse Euro 5 im März 2015. Im Januar 2020 veröffentlichte das KBA einen Rückruf für dieses Modell.

Das streitgegenständliche Fahrzeug verfüge unstreitig über ein Thermofenster, so die Richter. Der Behauptung, dass das Thermofenster zu einer Abschaltung oder maßgeblichen Reduzierung der Abgasrückführung führe, sei die Beklagte nicht substantiiert entgegen getreten. Die Angaben der Beklagten, die es doch selbst am besten wissen muss, seien ausweichend und wenig konkret, heißt es im Urteil.

Die Volkswagen AG trage lediglich vor, die Abgasrückführung erfolge nur in Abhängigkeit der Umgebungslufttemperatur in einem Temperaturbereich von etwa 3 Grad Celsius bis über 35 Grad Celsius. Auch nach einer Rüge des Klägers konkretisierte Volkswagen den Vortrag nicht weiter, sondern zog sich auf allgemein gehaltene Ausführungen zur Funktion und Notwendigkeit des Thermofensters zurück. Damit stand für das Gericht fest, dass selbst in dem Temperaturbereich die für die Einhaltung der Schadstoffwerte notwendige Abgasrückführung nicht in vollem Umfang durchgeführt wurde.

Das Thermofenster sei in seiner konkreten Ausgestaltung nicht zulässig. Soweit Volkswagen auf den erforderlichen Motorschutz verweise, könne dem nicht gefolgt werden. Die europarechtliche Norm ziele klar darauf ab, unmittelbare Risiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, als Grund für ein Abweichen von der Norm anzunehmen. Dies gelte jedoch nicht, um einen Verschleiß oder eine langfristige Verschmutzung des Motors zu verhindern. Andernfalls würde die Ausnahme zur Regel gemacht.

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