Abgasskandal OLG Köln: Installation eines Software-Updates steht Rückabwicklung des KV nicht im Weg

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Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat.

München, 05.04.2018 – Händler und Autohersteller können sich bei Klagen im Abgasskandal nicht darauf zurückziehen, dass bereits ein Software-Update aufgespielt wurde und der Autokäufer deshalb keine Ansprüche mehr habe. Denn mit Beschluss vom 27.03.2018 hat das OLG Köln darauf hingewiesen, dass es die Rückabwicklung des Kaufvertrags grundsätzlich auch trotz aufgespielten Updates für möglich hält (Az.: 18 U 134/17).

Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Audi A4 Diesel hatte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt, nachdem er etwa drei Monate zuvor das Software-Update bereits hatte aufspielen lassen. Dies begründete er mit negativen Auswirkungen des Updates auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Verschleiß. Das OLG Köln stellte klar, dass der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags trotz der Installation grundsätzlich weiter bestehen kann.

Denn der erworbene Audi A4 Diesel sei aufgrund der Abgasmanipulationen als mangelhaft einzustufen. Damit sei der Anspruch des Käufers auf Übergabe und Übereignung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht vollständig erfüllt gewesen. Da weder Audi noch der Händler den Einsatz der Manipulationssoftware als Mangel akzeptierten, könne die Installation des Software-Updates nicht als Nacherfüllung angesehen werden. Diese Leistung sei angeboten worden, da das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet habe und ohne die Nachbesserung die Stilllegung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge gedroht habe.

Der Kunde habe außerdem den Erfolg der Nachbesserung nicht beurteilen können, da ihm dazu die Kenntnis notwendiger Details fehlte. Daher könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass er die Nachbesserung inhaltlich billigen wollte. Vielmehr habe der Kunde das Update installieren lassen, um nicht den Verlust der Betriebserlaubnis zu riskieren, erklärte das OLG Köln.

Der Kunde müsse zwar darlegen können, welche konkreten Sachmängel durch das Software-Update auftreten sollen. Es genüge aber schon, wenn er die nachteiligen Auswirkungen des Updates behauptet. Beweisen muss er sie nicht. Die Beweislast liege vielmehr beim Händler. Er müsse darlegen können, dass diese Mängel nicht durch das Update auftreten, so das OLG Köln.

Das Gericht ordnete daher Beweiserhebung an. Der Verkäufer muss dabei die Wirkungsweise der Motorsteuerung vor und nach dem Update darlegen. Mithilfe eines Sachverständigengutachtens müsse dann Beweis erhoben werden, ob das Update nachteilige Auswirkungen auf den Motor habe.

Der VW-Abgasskandal hat Millionen Dieselkäufer getroffen. Viele scheuen davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen, da sie das Software-Update haben aufspielen lassen. „Damit haben sie ihre Ansprüche aber nicht verwirkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags können trotz des Updates weiterhin geltend gemacht werden. das zeigt nicht nur der Beschluss des OLG Köln, sondern auch andere Gerichtsurteile“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München, der bereits zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer vertritt.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


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