Abgasskandal: Rechtslage für viele Autokäufer verschlechtert, wenn sie weiter einfach warten

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Der Abgasskandal ist längst bei tausenden Autobesitzern direkt und persönlich angekommen. Es zeichnet sich mit jeder neuen Wendung der Affäre immer deutlicher ab, dass es viele Problempunkte gibt. Es mehren sich die Presseberichte, dass die Nachbesserung des TDI-Motors zwar den EA 189-Software-Makel beheben werde – doch dass dies zu Lasten des Verbrauchs oder auch der PS-Zahl ginge. Dass eine solche „Reparatur“ von den Besitzern der Autos gewünscht ist, ist zweifelhaft.

Doch obwohl es viele offene Fragen an Volkswagen und die anderen Autobauer gibt, ist vielen Autobesitzern nicht bewusst, dass sie Rechte gegenüber VW (und den anderen Autobauern) haben und sich wehren können. Und dass es gute, rechtliche Gründe gibt, bereits jetzt zu handeln und nicht weiter abzuwarten.

Es gibt zwei Hauptansatzpunkt für die Besitzern der makelbehafteten EA 189-Fahrzeuge: Ihnen stehen schon jetzt Ansprüche gegenüber dem Hersteller ihres Fahrzeugs zu. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert in einer Klage von der Volkswagen AG, dass sie sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den VW Abgasskandal einem Golf GTD-Fahrer entstanden sind. Immerhin.

Käufer können durch zu langes Abwarten Gewährleistungsrechte wie beispielsweise die Nachlieferung von Ersatzautos verschlechtern oder ganz verlieren

Der zweite Ansatzpunkt sind die Ansprüche gegenüber den Autoverkäufern. Wenn der Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda während der letzten zwei Jahre gekauft wurde, dann können Kunden vom Verkäufer nicht nur die Nachbesserung bzw. „Reparatur“ des EA 189-Makels fordern. Solange die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen, können die Autokäufer deutlich mehr fordern. Wegen des Mangels können die Käufer dann sogar die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Und dies aufgrund der Gesetzeslage sogar ohne Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer und ähnliches zahlen zu müssen. Diese mangelbedingte Rückgabe des Dieselfahrzeugs gegen die Lieferung eines neuen, mangelfreien Autos kann allerdings nur solange gefordert werden, bis die Nachbesserungsaktion „vor der Türe“ steht. Dann können die Autoverkäufer die Rücknahme gegen Neulieferung verweigern und darauf verweisen, dass sie nur das alte Dieselmodell nachbessern bzw. „reparieren“ müssten.

Anwaltliche Erstberatung klärt auf, was Autofahrer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen

Autobesitzer, die ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten sich rasch an einen Fachanwalt wenden. Denn die Fristen laufen weiter und in vielen Fällen auch ab, während die Autobesitzer auf die Nachbesserung warten. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung werden die relevanten Fristen geprüft. Dann wissen betroffen, ob und bis wann sie handeln müssen.

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Spezialseite www.vw-skandal.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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