Abgasskandal - Teilnahme am Musterverfahren gegen Daimler

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Nach VW gibt es im Abgasskandal nun auch gegen Daimler eine Musterfeststellungsklage. Betroffene Mercedes-Fahrer können sich der Musterklage ab sofort anschließen und  Schadenersatzansprüche geltend machen. Das OLG Stuttgart hat die Klage der Verbraucherzentrale zugelassen. Die Eintragung in das Klageregister ist auf einer Webseite des Bundesamtes für Justiz  möglich.

Das Musterverfahren gegen Daimler ist nicht so umfangreich wie es gegen VW war. Die Klage umfasst nur rund 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Konkret geht es um folgende Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat:

GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec.

Die betroffenen Mercedes-Halter haben den Rückruf teilweise schon 2018 erhalten. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen Schadenersatzansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Durch eine Teilnahme am Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche allerdings gehemmt. Ein weiterer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass der Verbraucher kein Kostenrisiko trägt.

Der Ausgang des Verfahrens ist für die Teilnehmer bindend. Entscheidet das OLG Stuttgart zu Gunsten von Daimler, besteht anschließend nicht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Wege einer Einzelklage durchzusetzen.  "Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, muss der individuelle Schadenersatzanspruch anschließend noch im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden. Das OLG entscheidet nur grundsätzlich zur Schadnerersatzpflicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Musterfeststellungsklage betrifft wie erwähnt nur rund 50.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe. Das KBA hat aber noch zahlreiche weitere Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückgerufen. „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Ansprüche müssen hier aber individuell geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät Sie, ob eine Individualklage oder die Teilnahme an der Musterklage der erfolgversprechendere Weg ist. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei auch bei der Anmeldung im Klageregister.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/abgasskandal



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