Abgasskandal trifft immer mehr Fahrzeuge und Hersteller

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Gut viereinhalb Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal aufgeflogen ist. Erst jetzt ist der VW-Konzern offenbar bereit, auch seinen deutschen Kunden eine Entschädigung zu zahlen. Und das auch nur für Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben und nachdem die Vergleichsverhandlungen mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale gescheitert sind.

Insgesamt ist VW offenbar bereit rund 830 Millionen Euro für Entschädigungen zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen für den Einzelnen Entschädigungen zwischen rund 1350 und 6200 Euro herausspringen, je nach Modell, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Bei ca. 450.000 Teilnehmern am Musterverfahren kommt eine durchschnittliche Summe von rund 2000 Euro pro Kopf heraus. Ob sich das Angebot lohnt, muss je nach Einzelfall bewertet werden.

BGH und EuGH verhandeln zum Abgasskandal

Dass hinter dem Angebot ein Umdenken bei VW steckt, glaubt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, nicht. „Nachdem zahlreiche Landgerichte und auch Oberlandesgerichte VW zu Schadensersatz verurteilt haben, sucht VW wahrscheinlich weiter nach einer möglichst günstigen Lösung. Zumal vor dem EuGH am 19. März und vor dem BGH am 5. Mai Verhandlungen zum VW-Abgasskandal anstehen. Da könnte es für VW noch dicker kommen, z. B. wenn die Gerichte entscheiden, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat oder zur Zahlung von Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist“, so der im Abgasskandal erfahrene Anwalt. Denn wer den Vergleich annimmt, soll im Gegenzug auf weitere Schadensersatzansprüche verzichten.

Motoren EA 897 und EA 288 vom Dieselskandal betroffen

Ohnehin bezieht sich eine mögliche Entschädigung von VW nur auf Teilnehmer am Musterverfahren und nur auf Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Der Abgasskandal hat bei VW inzwischen aber weitaus größere Ausmaße angenommen. Auch Fahrzeuge mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 sind betroffen. Dieser Motor wird u. a. auch in diversen Modellen der Konzerntöchter Audi und Porsche verwendet. Auch hier liegen inzwischen zahlreiche verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Ebenso haben zahlreiche Gerichte inzwischen entschieden, dass den betroffenen Autokäufern Schadensersatz zusteht.

LG Duisburg verurteilt VW bei einem Golf VII (EA 288) zu Schadensersatz

Darüber hinaus ist auch der Nachfolgemotor des EA 189, der EA 288, in den Verdacht geraten, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Das legen u. a. Recherchen des SWR nahe. In diesem Zusammenhang gibt es bereits ein relativ unbeachtetes, aber bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Duisburg. Das LG Duisburg hat bereits mit Urteil vom 30.10.2018 entschieden, dass VW auch bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 1 O 231/18).

VW hat in dem Verfahren noch nicht einmal bestritten, dass eine Abschalteinrichtung verwendet wird, hält die Funktion allerdings für zulässig. VW hat zwar erwartungsgemäß Berufung eingelegt, ein für November 2019 terminiertes Berufungsverfahren am OLG Düsseldorf wurde aber aus unbekannten Gründen verschoben.

„Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit den größeren 3-Liter-Motoren oder dem Motor EA 288 bestehen daher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Rückrufe für Mercedes und Opel

Der Dieselskandal ist längst kein reines VW-Thema mehr. Auch Hersteller wie Daimler oder Opel sind betroffen. Mercedes musste inzwischen zahlreiche Modelle der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückrufen. Auch hier haben unterschiedliche Gerichte bereits entschieden, dass geschädigte Mercedes-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Bei Opel hat das KBA den Hersteller dazu verdonnert, Modelle des Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückzurufen.

Razzia bei Mitsubishi

Auch Mitsubishi ist im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen mittlerweile in Verdacht geraten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. führte im Januar 2020 eine bundesweite Razzia in den Geschäftsräumen des japanischen Autobauers durch. Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen, die Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- bzw. 2,2-Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 und 6 eingesetzt haben soll.

Auffällige Abgaswerte beim Volvo XC60

Zuletzt wurden bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe auch auffällige Werte beim Volvo XC60 mit 2-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 5 festgestellt. Demnach steigt der Stickoxid-Ausstoß bei sinkender Außentemperatur. Der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß soll schon bei Außentemperaturen zwischen 14 und 22 Grad deutlich überschritten werden.

„Der Abgasskandal zieht immer weiter seine Kreise und trifft immer mehr Fahrzeuge und Autohersteller. Betroffene Verbraucher können in vielen Fällen ihre Rechte geltend machen und Schadensersatz fordern“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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