Abgasskandal und Musterfeststellungsklage; die Uhr tickt!

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Besitzer von Autos aus dem VW-Konzern mit einem EA-189-Motor (1,2- bis 2,0-Liter-Diesel) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen müssen sich nun entscheiden, da der Termin zur mündlichen Verhandlung am OLG Braunschweig in der Musterfeststellungsklage am 30.09.2019 ansteht.

Zur Erinnerung: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt vor dem OLG Braunschweig gegen die Volkswagen AG (Az.: 4 MK 1/18), um dort zahlreiche Rechtsfragen im Dieselskandal klären zu lassen.

Geschädigte, die sich noch am Musterfeststellungsverfahren beteiligen wollen, können ihre Ansprüche nur noch bis zum Ablauf des 29.09.2019 anmelden, § 608 Abs. 1 ZPO.

Geschädigte, die sich bereits angemeldet haben und nun ihre Ansprüche doch lieber individuell verfolgen wollen, haben dagegen nur noch bis zum Ablauf des 30.09.2019 Zeit, ihre Anmeldung zurückzunehmen, § 608 Abs. 3 ZPO.

Die Verjährung bleibt danach noch 6 Monate gehemmt (§ 204 Abs. 2 Satz 2 BGB), sodass Zeit für eine eigene Klage bleibt.

Wer bis zum 30.08.2019 seine Anmeldung nicht zurück nimmt, bleibt im Verfahren „gefangen“. Beobachter rechnen mit einer Verfahrensdauer von einigen Jahren. Das OLG Braunschweig hat bereits darauf hingewiesen, dass es zahlreiche Anträge im Verfahren für unzulässig hält. 

Zudem wird das Verfahren selbst im best case den Anmeldern keine direkten Ansprüche zusprechen, sondern nur Vorfragen klären. Konkrete Ansprüche müssen die Geschädigten dann immer noch im Einzelfall durchsetzen.

Grundsätzlich halten wir ein individuelles Vorgehen für das deutlich bessere Mittel, um seine Ansprüche (auch zeitnah) durchzusetzen, dazu hier.

Aber auch vorsichtigere Geschädigte und solche ohne Rechtsschutzversicherung sollten zumindest beim Musterfeststellungsverfahren dabei sein oder eine Prozessfinanzierung prüfen, die inzwischen angeboten wird. Wir beraten Sie hierbei zu allen Punkten.

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RA Koch führt zahlreiche Klagen gegen Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal insbesondere an Landgerichten in Hessen und Baden-Württemberg. Er ist Kooperationspartner für das Rhein-Main-Gebiet der IG Dieselskandal; www.ig-dieselskandal.de.

Zudem bearbeitet er seit mehr als sechs Jahren den Widerruf von Darlehensverträgen und hat in diesem Bereich weit über 1.000 Fälle geprüft und bearbeitet. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn Ihr Fahrzeug finanziert wurde. Er kann mit Ihnen daher zwischen verschiedenen möglichen Ansprüchen für Sie den besten wählen.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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