271 Fachanwälte für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Rechtstipps von Fachanwälten für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Fragen und Antworten
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Bankrecht & Kapitalmarktrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Bankrecht & Kapitalmarktrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was macht einen guten Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Bankrecht & Kapitalmarktrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Bankrecht & Kapitalmarktrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Bankrecht & Kapitalmarktrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Bankrecht & Kapitalmarktrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.

Das Bankrecht hat die Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstituten, mit ihren Kunden sowie der für den Bankensektor zuständigen staatlichen Institutionen – v. a. Bankenaufsicht BaFin, Zentralbanken, Kartellamt – zum Gegenstand. Das Kapitalmarktrecht betrifft hingegen die rechtlichen Fragen der Betätigung am Finanzmarkt für mittelfristig bis langfristiges Kapital. Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute agieren dabei am Kapitalmarkt, ob als Anbieter, Nachfrager und insbesondere als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern. So ergeben sich viele Berührungspunkte zwischen Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Bankrecht
Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, über die sich entsprechende Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde ergeben. Gesetzliche Grundlage sind vor allem das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das HGB (Handelsgesetzbuch) sowie das Scheckgesetz und das Wechselgesetz. Ein Bankgesetz gibt es nicht. Dafür existieren viele spezielle Einzelgesetze. Das Kreditwesengesetz, das das Bankenwesen regelt, ist eine Basisrolle.
Dem Vertrag mit einer Bank liegen meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen) zugrunde. AGB erweisen sich als das sogenannte Kleingedruckte immer wieder als unwirksam, so wie zuletzt Klauseln, die das Erstatten von Auslagen oder von Erben einen Erbschein verlangten.
Einlagen und Vermögensverwaltung
Zum Kerngeschäft von Banken zählt die Verwahrung bzw. Verwaltung von Geld und anderem Vermögen für ihre Kunden – in der Regel in Form von Buchgeld auf Bankkonten, in Form von Wertpapieren wie Aktien in einem Depot, aber etwa auch Schmuck und Gold in einem Schließfach. Je nachdem werden Kontovertrag, Depotvertrag und Mietvertrag unterschieden.
Konten unterscheiden sich hinsichtlich Kontoinhaber – Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto bzw. Privatkonto, Geschäftskonto und Treuhandkonto – und Kontoart – Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto oder Kreditkonto. Banken und Kunden verbindet dabei ein Kontovertrag. Gegebenenfalls wird bei Überziehung ein Dispokredit eingeräumt oder es erfolgt eine Kontosperrung.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen müssen ein Konto anbieten. Aber auch private Banken unterliegen gegenüber Kunden Verpflichtungen. So müssen sie auf Wunsch ein reguläres Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Zahlungsverkehr
Banken wickeln zudem den Zahlungsverkehr für ihre Kunden ab. Zahlungen erfolgen über ein Girokonto aufgrund von Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift – durch Abbuchung oder Bankeinzug – sowie Kreditkarte und ec-Karte. Online-Banking und neue Zahlungsverfahren wie PayPal kommen hinzu. Bei Kartenverlust, Skimming – heimliches Auslesen von Karten am Geldautomat und im Kartenlesegerät – und Phishing – Betrug mittels falscher E-Mail, Website oder SMS – und leer geräumten Konto stellt sich beim Schadenersatz die Frage, ob die Bank haftet.Kreditvergabe und Garantien
Auch das Vergeben von Darlehen – meist mittels Kredit – ist ein typisches Bankgeschäft. Kreditnehmer als Schuldner und Kreditinstitut als Gläubiger verbindet dabei ein Darlehensvertrag, der insbesondere die Rückzahlung und Pfändung von Sicherheiten regelt. Negativeinträge bei der Schufa können der Kreditvergabe jedoch entgegenstehen. Mitunter ist eine Klage zum Löschen des Schufaeintrags erforderlich.
Für bestimmte Kredite wie Verbraucherkredit oder solche zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien gelten besondere Regeln, insbesondere was Angaben zu Zinsen und Probleme bei der Tilgung betrifft. Des Weiteren zählt auch die Übernahme einer Garantie bzw. Stellung einer Bürgschaft zum Kreditgeschäft.
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um die Ausgabe und den Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Konkret handelt es sich dabei um Wertpapiere – z. B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe etc. –, Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und weitere handelbare Papiere, deren Erwerb in der Regel zur Kapitalanlage erfolgt. Fonds versammeln und verwalten dabei mehrere Finanzinstrumente. Typische Beispiele sind je nach Investitionsgegenstand Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds bzw. Dachfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds. An solchen Investmentfonds können Anleger Anteile – sog. Investmentzertifikate – erwerben. Hinter den Finanzinstrumenten stehen dabei verschiedene Formen von Kapital. Oft handelt es sich um Unternehmenswerte und Immobilien.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Durch Investitionen ergeben sich für Kapitalanleger neben Gewinnchancen auch Verlustrisiken. Wertpapierhandel und Börse unterliegen daher gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen durch das Kapitalanlagerecht. Aufklärungspflichten wie etwa über eine fließende Provision und Rückvergütung sollen eine Falschberatung verhindern. Bei Verstößen drohen Banken Schadensersatzansprüche von Anlegern wie beispielsweise in der Vergangenheit beim Verkauf von Schrottimmobilien. Oft ist nur ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Lage die komplexen Anlageprodukte zu durchschauen. Das gilt auch bei Kursmanipulationen wie durch Insidergeschäfte oder Falschinformationen, die unter Strafe stehen.
Ein Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht hat seine besonderen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet durch schriftliche Prüfungen im Rahmen eines Lehrgangs und mindestens 60 einschlägige von ihm in der Praxis selbstständig bearbeitete Fälle unter Beweis gestellt. Die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts für Bankrecht & Kapitalmarktrecht umfassen die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden – insb. Konto und Bankvertragsrecht –, das Recht rund um Kredit und Zahlungsverkehr, den Kapitalmarkt und dortige Geschäfte, aber auch Factoring und Leasing bis hin zu steuerlichen wie strafrechtlichen Bezügen sowie der Bankenaufsicht.
(GUE)
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