Abgasskandal: Volkswagen bittet Golf7-Fahrer zum freiwilligen Software-Update mit unbekannten Folgen

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Derzeit lässt der Volkswagenkonzern ein Schreiben über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an Golf 7-Halter verschicken. Darin bietet VW den Kunden eine „freiwillige und kostenlose Service-Maßnahme“ an. Dabei handelt es sich um ein Software-Update zur Reduzierung der Stickoxidemissionen. Das Schreiben erhalten Besitzer eines Golf 7 mit dem Dieselmotor EA 288.

Die Golf-Fahrer sollen das Fahrzeug zu einem autorisierten Volkswagen-Partner in die Werkstatt bringen, der das Software-Update auf die Motorsteuerung aufspielt. Dadurch würden die Emissionswerte des Dieselfahrzeugs gesenkt, so VW. Im Schreiben, das der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vorliegt, gibt Volkswagen auch einen Grund für das Software-Update an: Auf dem Diesel-Gipfel 2017 habe die Autoindustrie der Bundesregierung versichert, zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten beizutragen. Dazu sollen, laut dem Schreiben, 5,3 Millionen Autos in Deutschland ein Software-Update erhalten. 

Unter Verdacht: EA 288-Motor verfügt über Thermofenster

Bei der Aktion mit dem Code 23AV handelt es sich nicht um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA, sondern lediglich um eine freiwillige Maßnahme, die Volkswagen anbietet. Der Verdacht liegt nahe, dass VW einen offiziellen Pflichtrückruf für den Golf 7 verhindern will, indem das dann fällige Software-Update bereits jetzt aufgespielt wird. Der Motor EA 288 steht unter Verdacht, über eine illegale Abschalteinrichtung zu verfügen – so wie beim Vorgänger EA 189 bereits bestätigt.

Einige VW-Fahrer mit einem Modell mit EA 288-Motor haben gegen den Volkswagenkonzern geklagt – und vor Gericht gewonnen. Denn: VW hat bereits zugegeben, dass auch der Motortyp EA 288 über das sogenannte Thermofenster verfügt. Dabei wird die Abgasreinigung anhand der gemessenen Außentemperatur manipuliert. Diese Abschalteinrichtung wurde in anderen Modellen von KBA und Gerichten als unzulässig anerkannt. Mit dem freiwilligen Update will Volkswagen vermutlich verpflichtende Rückrufe und damit mediales Aufsehen und eine weitere Klagewelle verhindern. 

Golf 7: Software-Update mit ungewünschten Nebenwirkungen?

Volkswagen erklärt in dem Schreiben, dass sich das angebotene Software-Update „weder auf Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems“ negativ auswirke. Aus Berichten von anderen VW-Kunden, die ein Software-Update durchführen ließen wissen wir aber, dass ein solches Update sehr wohl unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. Daher raten wir, von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, von der Durchführung des freiwilligen Software-Updates ab.

Statt eines Updates sollten sich die Golf-Fahrer über eine mögliche Klage gegen den VW-Konzern Gedanken machen. mehrere Gerichte verurteilten Volkswagen zu Schadensersatzzahlungen, weil Kunden mit einem Fahrzeug mit EA 288-Motor gegen den Hersteller geklagt hatte. Zwar wurde der Golf 7 im Abgasskandal noch nicht zurückgerufen, es bestehen aber durchaus Chancen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet zu bekommen. Besonders lukrativ kann eine Klage für VW-Kunden sein, die rechtsschutzversichert sind, da die Versicherung die Prozesskosten übernimmt.

VW-Kunden sollten sich nun anwaltlich beraten lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft in einem ersten, kostenlosen Gespräch, welche rechtlichen Mittel eingelegt werden können und erklärt das weitere mögliche Vorgehen bei einer Klage gegen VW. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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