Abmahnung 2010

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Fängt das neue Jahr dort an, wo das alte aufgehört hat? Schwappt die Abmahnwelle aus 2009 auch noch in das Jahr 2010 über?

Mittlerweile dürfte es doch fast jeden Inhaber eines Internetanschlusses erwischt haben. Eine Abmahnung flattert ins Haus. Der Vorwurf: über eine Tauschbörse wurde ein urheberrechtliche geschütztes Werk, also ein Lied, ein Album oder ein Film heruntergeladen.

Die Konsequenz aus dem Vorwurf: der Abgemahnte soll eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie Schadensersatz zahlen.

Hier gilt auch im Jahr 2010: egal, ob der Vorwurf berechtigt oder unberechtigt ist, der Abgemahnte sollte umgehend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen und auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und den Schadensersatz begleichen.

Der Anwalt wird eine modifizierte Unterlassungserklärung fertigen und für Sie abgeben. Über die Höhe des Schadensersatzes kann dann frei mit der Gegenseite diskutiert werden.

Hier ist der noch relativ junge § 97 a UrhG zu beachten. Hier sieht Absatz 2 eine Kostendeckelung bei der ersten Abmahnung vor. Leider übersehen die meisten der abmahnenden Kollegen diese Vorschrift und überschütten die Betroffenen mit nicht nachvollziehbar hohen Kosten.

Ihr Anwalt wird für Sie versuchen, eine entsprechende Kostenregelung mit der Gegenseite zu erzielen.

Wir dürfen gespannt sein, ob auch im 2010 die Abmahnwelle anhält.


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