Abmahnung 20th Century Fox für Serien wie Prison Break, 2 Broke Girls oder Modern Family erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH unzählige Abmahnungen wegen illegalen Downloads von Serien oder Filmwerken, wie beispielsweise Prison Break, 2 Broke Girls oder Modern Family. 

Liegt Ihnen eine solche Abmahnung vor? Dann wenden Sie sich umgehend an uns; wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. 

Auch wir haben unseren Sitz in München, haben jeden Tag mit der Kanzlei Waldorf Frommer zu tun und kennen deren Anwälte bestens. 

Zunächst sollten Sie aber einige Dinge unbedingt beachten: Auf keinen Fall sollten Sie selbstständig Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen, irgendwelche (Teil-)Beträge überweisen oder die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben. Dies kann unter Umständen unnötige fatale Folgen haben, die sie lebenslänglich binden. 

Sie müssen aber zwingend aktiv werden und handeln. Bei einer Abmahnung von 20th Century Fox durch Waldorf Frommer handelt es sich nicht um eine Internetabzocke, sondern um eine Abmahnung von absoluten Profis. Kontaktieren Sie daher umgehend eine erfahrene und auf Filesharing spezialisierte Kanzlei wie uns. 

Wir zeigen Ihnen im Folgenden, was der genaue Vorwurf gegen Sie ist und wie wir Ihnen helfen können. 

1. Was genau wird Ihnen vorgeworfen und warum?

Der Vorwurf „Illegales Tauschbörsengeschäft über Ihren Anschluss“ wird folgendermaßen begründet: Sie sollen eine oder mehrere Folgen beispielsweise der Serien Prison Break, 2 Broke Girls oder Modern Family illegal über Portale wie BitTorrent oder PopcornTime heruntergeladen haben. Jedoch wird dabei auch das streitgegenständliche Werk des Rechteinhabers Twentieth Century Fox über Ihren Rechner online öffentlich zugänglich gemacht. Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben. 

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diese(n) automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Auftrag von 20th Century abgemahnt.

In der Abmahnung fordert Waldorf Frommer in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 519,50 für jede Folge einer illegal heruntergeladenen Serie (bzw. € 915,00 für Filme). Nehmen Sie daher direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf und lassen Sie sich beraten.

2. Wie helfen wir Ihnen?

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung per Telefon. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Filesharing-Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten, und wenn ja, wie wir vorgehen.

a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen und auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen, verwenden.

Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


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