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Abmahnung: Anwalt trotz Rechtsabteilung?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Unternehmern gestärkt. Konkret ging es darum, ob eine Firma trotz einer eigenen Rechtsabteilung zusätzlich für Abmahnungen einen Anwalt beauftragen darf. Das Redaktionsteam von anwalt.de schildert Fakten zu diesem bemerkenswerten Fall.

 
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung 

Knackpunkt der Entscheidung ist - wie so oft - die Kostenfrage. Ist es zulässig, dem Abgemahnten die Kosten für den Abmahnanwalt aufzuerlegen, obwohl das Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt? Der Bundesgerichtshof meint: Ja. Im Zuge einer Abmahnung müssen auch die Anwaltskosten ersetzt werden. Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Ersatz aller erforderlichen Aufwendungen. Das gilt auch, wenn der Wettbewerbsverstoß offensichtlich ist. Auch dann darf der Abmahnende einen Rechtsanwalt einschalten und muss nicht die hausinterne Rechtsabteilung damit beauftragen.

 
Organisation des Unternehmens 

Der für Wettbewerbsfragen zuständige I. Zivilsenat in Karlsruhe stellt zunächst darauf ab, wie das Unternehmen tatsächlich organisiert ist. Hat ein Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung, so ist der Unternehmer nicht verpflichtet, wettbewerbsrechtliche Rechtsangelegenheiten durch seine Rechtsabteilung bearbeiten zu lassen. Das Wettbewerbsrecht gehört nicht zum originären Bereich eines gewerblichen Unternehmens. Damit ist die Beauftragung eines Anwalts, der sich mit Abmahnungen beschäftigt, in jedem Fall zulässig. Bei einem Wettbewerbsverstoß muss der Abgemahnte dann auch die Rechtsanwaltskosten erstatten (Az.: I ZR 83/06).

(WEL)


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