Abmahnung Baumgarten Brandt für KSM: Thor – Tales of Asgard

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Regelmäßig werden in unserer Kanzlei Abmahnungen wegen einer (behaupteten) Verletzung des Urheberrechtes nach Nutzung einer Tauschbörse zur Prüfung vorgelegt. Abmahnende Kanzlei ist die BaumgartenBrandt GbR, Rechteinhaber die KSM GmbH. Betroffenes Werk: Thor - Tales of Asgard.

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 850,00 EUR für Anwaltskosten und Schadenersatz.

Grundgedanke einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts ist, dass dem (vermeintlichen) Rechteverletzer eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit gegeben werden soll, den (behaupteten) Rechtsverstoß aus der Welt zu schaffen. Hierzu kann ein Rechteinhaber - ggfs. vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei - eine Abmahnung aussprechen lassen, in der dann u. a. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadenersatz bzw. Kostenerstattungssprüche geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei, dass je nach Grad der Verantwortlichkeit des Abgemahnten die genannten Ansprüche auch nur in einem entsprechenden Umfang bestehen. Weil der Anschlussinhaber jedoch verschuldensunabhängig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, dürfte in den allermeisten Fällen empfehlenswert sein, zumindest diesen Anspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.

Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?

Zum einen sollen Sie davor geschützt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung einer unüberschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserklärung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen können. Diese sind zeitaufwändig und kostenintensiv. Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gehört zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.

Darüber hinaus soll Ihnen die Beratung natürlich auch einen Mehrwert bringen: Insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall entweder vollständig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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