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Abmahnung Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH (Ticketangebot auf Kleinanzeigen)

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Erneut wurde mir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH erteilt.  


Die Abmahnung, vom 23.01.2024, ausgesprochen durch die Kanzlei Lentze Stopper, enthält den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot.


Nach den ATGB der Abmahnerin ist es gemäß Ziffer 9.2 untersagt Eintrittskarten öffentlich im Internet anzubieten.


Die aktuelle Abmahnung betrifft das Spiel von Bayer 04 Leverkusen gegen den SV Darmstadt 98 aus der laufenden Saison.


Die konkreten Verstöße lauten:


  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos unserer Mandantin


Was wird gefordert?


  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 300,00 EUR


Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.


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Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

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