Abmahnung bei fehlendem oder unrichtigem Impressum

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Jeder der geschäftsmäßig eine Website betreibt ist verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten. Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Webseite, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur so genannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG, sowie § 55 RStV.

Eine Website, die nur zu persönlichen oder familiären Zwecken genutzt wird, benötigt kein Impressum. In diesem Fall sollten allerdings auch keine werblichen Hinweise, Banner oder Affiliate-Links auf der Website zu finden sein.

Das Fehlen eines Impressums kann zu kostspieligen Abmahnungen führen! 

  • Zum Inhalt des „Impressums“

Laut § 5 TMG muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Ist das Impressum auf der Website nur schwer auffindbar, kann Ihnen auch aus diesem Grund eine Abmahnung drohen.

Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Impressum leicht auffindbar (max. über 2 Klicks) auf Ihrer Website aufgerufen werden kann. Hierfür sollte eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Impressum“ eingebunden werden. Achten Sie dabei darauf, dass das Impressum von jeder Unterseite der Website aus erreichbar ist. 

Auf keinen Fall darf die Darstellung des Impressums über ein Pop-Up geschehen, da viele Nutzer diese Funktion mittels Blockern unterbinden und damit eine ständige Verfügbarkeit des Impressums nicht gegeben ist.

  • Fazit

Um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen, raten wir Ihnen dringend dazu, einen selbstständigen Menüpunkt „Impressum“ Ihrer Homepage hinzuzufügen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Impressums? Unserer Abmahnexperten stehen Ihnen – gerne auch telefonisch – zur Verfügung. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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