Abmahnung bezüglich der Marke „RÖMERTOPF“ erhalten? Wir helfen!

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Derzeit werden einige Onlinehändler wegen vermeintlichen Markenrechtsverletzungen an der Marke “RÖMERTOPF“ abgemahnt. Sind Sie ebenfalls betroffen?

Römertopf ist ein Keramikunternehmen, welches Keramiktöpfe, Kochgeschirr etc. verkauft. Markeninhaber ist die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG, die entsprechende Marke „RÖMERTOPF“ ist als EU-Marke eingetragen. Ebenso ist der Markeninhaber für mehrere DE-Marken bekannt.1.Was wird in der Abmahnung verlangt?

 1. Im Wesentlichen wird vom Abgemahnten folgendes verlangt:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunft über die Herkunft und die Anzahl der Vervielfältigungsstücke, nicht selten durch Abgabe von Anschrift, Verkaufsstellen, Anzahl der hergestellten und verkauften Stücke und erzielten Gewinn.
  • Erstattung der Abmahnkosten von über 2.000,00 €

Vorsicht! Nicht sofort Zahlung leisten und eine Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung abgeben!

2. Verhalten bei der Abmahnung 

Sollte Sie auch von der Abmahnung betroffen sein bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie nicht unüberlegt. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren. Lassen Sie sich die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt rechtlich überprüfen. Diese Prüfung kann ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind. Sollten Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind, so reicht eine kurze Zurückweisung der Forderung aus. Sollte die Prüfung ergeben, dass es sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so wäre in diesem Fall anzuraten, eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abzugeben. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.


3.Erste Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung 

  • Bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie nicht voreilig
  • Sie sollte keinen Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Unterzeichnen Sie ohne weitere Prüfung weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke „RÖMERTOPF“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Senden Sie an uns unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9) oder vereinbaren Sie gleich mit uns ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 0). Nach der Prüfung werden wir uns umgehend mit Ihnen in Kontakt setzten und Sie über die sinnvollste Vorgehensweise informieren.

Wir helfen: schnell, günstig, zuverlässig!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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