Abmahnung CBH für MO Streetwear GmbH erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die MO Streetwear GmbH verschickt durch die Anwaltskanzlei CBH zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (Abmahnung MO Streetwear GmbH). Hierbei geht es in der Regel um gefälschte Modeartikel, Sonnenbrillen oder Modeaccessoires der Marken „MO”, „my MO”, „Usha”, „Homebase”, „Isha” oder „Izia“.

Wir haben unseren Kanzleisitz in München. Wir kennen die Kanzlei CBH und die Rechtsprechung Münchner Gerichte bestens. Haben Sie eine solche Abmahnung von CBH erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und helfen Ihnen!

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung

1.Worum geht’s? Was ist zu tun!

2.Welche Marken bzw. welche Markenrechteverwerter sind betroffen?

3.Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung von CBH?

4.Was sollten Sie nun tun und was nicht?

1. Worum geht’s? Was ist zu tun!

Es gibt diverse Gründe, die zu einer Abmahnung von CBH führen können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie der Vorwurf Ihrer Abmahnung genau begründet sein könnte und wie es dazu gekommen ist.

Billigimporte – gefälschte Artikel

Man kann eigentlich fast immer davon ausgehen, dass Importe aus China markenrechtswidrig sind und vom Zoll einbehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass man echte Markenartikel nur aus den Ländern beziehen kann, mit denen der Markeninhaber ein Vertragsabkommen hat. Hat sich ein Markeninhaber seine Marke für die gesamte EU als sogenannte Unionsmarke schützen lassen und keine weiteren Verträge mit Handelspartnern abgeschlossen, kann man davon ausgehen, dass bei Einfuhr dieser Markenartikel aus einem Land außerhalb der EU Fälschungen vorliegen und diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Produktpiraterie

Die Anwaltskanzlei CBH verschickt im Auftrag von MO Streetwear GmbH Abmahnungen wegen weiterer vermeintlicher Markenrechtsverstöße. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Ungunsten von MO Streetwear GmbH geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B. durch den Vertrieb von Fälschungen / Produktpiraterie).

Codierte Ware fester Absatzmarkt

Viele große Markeninhaber oder Markenrechteverwerter legen aus marketingtechnischen oder wirtschaftlichen Gründen Wert darauf, dass bestimmte oder alle Produkte ihrer Kollektion in bestimmten Absatzmärkten und nur dort vertrieben werden. Markenhersteller legen daher für den Verkauf ihrer Waren einen Absatzmarkt fest, von dem nicht abgewichen werden darf. So dürfen Markenartikel, die für einen bestimmten Markt, beispielsweise die Europäische Union, bestimmt sind, nicht außerhalb der EU verkauft werden. Dies kann auch umgekehrt gelten, wenn Waren, die ausschließlich für den US-amerikanischen Markt bestimmt sind, eingeführt und hierzulande verkauft werden.

2. Welche Marken bzw. Markenrechteverwerter sind betroffen?

Neben der Marke „MO“ mahnt die Kanzlei CBH unter anderem auch folgende Marken ab:

  • „my MO”
  • „Usha”
  • „Homebase”
  • „Isha” 4
  • „Izia“

3. Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung von CBH?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

4. Was sollten Sie nun tun und was nicht?

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt

Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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