Abmahnung CGM – € 700 für EA Productions Evil Angel

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Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei CGM für die Evil Angels Productions erhalten haben und € 700,00 zahlen sollen.

Nicht zahlen und nicht unterschreiben. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen.

Der Rechteinhaber EA Productions Evil Angel hat nun auch die Kanzlei CGM mit der Verfolgung der illegalen Verbreitung von Pornofilmen in Tauschbörsen beauftragt.

Abgemahnte Anschlussinhaber sollen zur Abgeltung aller Ansprüche € 700,00 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Haftet der Anschlussinhaber bei Filesharing-Abmahnungen?

Nein. Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er Täter oder Mittäter war oder er seinen Anschluss anderen zur Verfügung gestellt und dabei Pflichten verletzt hat.

Die Gerichte haben diese Pflichten des Anschlussinhabers beschrieben. Daher kommt es im Einzelfall immer darauf an, welche Pflichten der Anschlussinhaber im Einzelfall hatte, etwa gegenüber der Ehefrau, den Kindern, den Mitbewohnern u. a. hatte und ob er diese verletzt hat. Wenn er alles richtig gemacht hat, haftet er gar nicht.

Die Sach- und Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter etliche der Kanzlei Daniel Sebastian.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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  • Erfahrung seit mehr als 17.000 Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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