Abmahnung von Christian Louboutin wegen „roter Sohle“ durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte

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Christian Louboutin lässt durch die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte Abmahnungen gegenüber Händlern aussprechen, die Damenschuhe mit einer roten Sohle anbieten.

Zur Person des Christian Louboutin

Christian Louboutin ist ein französischer Taschen- und Schuhdesigner, der sich vor allem aufgrund seiner modernen und extravaganten Schuhdesigns, die sich durch hohe Absätze auszeichnen, einen Namen gemacht hat.

Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Harte-Bavendamm

Harte-Bavendamm Rechtsanwälte verlangen für ihren Mandanten Christian Louboutin in der Abmahnung, es zu unterlassen, Schuhe mit hohe Absätzen und einer roten Sohle anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Darüber hinaus werden Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht. Zudem sollen Anwaltskosten aus einem Streitwert von 500.000 € gezahlt werden.

Markenrecht des Christian Louboutin

Christian Louboutin hat am 29. Januar 2010 die Unionsmarke „Rote Sohle“ (EM 008845539) mit der folgenden Beschreibung angemeldet: „Besteht aus der Farbe Rot (Pantone-Code 18.1663TP), die wie dargestellt auf die Sohle eines Schuhs aufgebracht ist (die Kontur des Schuhs ist also nicht Bestandteil der Marke, soll aber die Lage der Marke kennzeichnen)“ 

Die Marke wurde schließlich nach über sechs Jahren (!) am 10. Mai 2016 eingetragen. 

Derzeit ist ein Löschungsverfahren der mit der Unionsmarke identischen BeNeLux-Marke vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Ausgangspunkt ist ein Verletzungsverfahren in den Niederlanden, wo Christian Louboutin einen Rechtsstreit gegen die Van Haren Schoenen B.V. – ein Tochterunternehmen von Europas größtem Schuhhändler Deichmann – führt. 

Nach der Markenrichtlinie ist die Form, die der Ware ihren wesentlichen Wert verleiht, nicht als Marke schutzfähig. Das Gericht in Den Haag hat den Europäischen Gerichtshof deswegen um Auslegung dieses Eintragungshindernisses ersucht.

Der mit dem Fall betraute Generalanwalt am EuGH, Maciej Szpunar, hat dem Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen, dass die Vorschrift auch auf ein Zeichen Anwendung soll, das aus der Form der Ware besteht und für eine bestimmte Farbe Schutz beansprucht. Der Ausdruck „wesentlichen Wert verleihen“ betrifft demnach ausschließlich den der Form innewohnenden Wert, wobei der Ruf der Marke oder seines Inhabers nicht zu berücksichtigen ist.

Mit anderen Worten hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof die Marke für löschungsreif erklärt. 

Richtiges Vorgehen bei einer Abmahnung von Christian Louboutin 

Markenrechtliche Abmahnungen sollten jederzeit – allein schon wegen des hohen Streitwerts – ernst genommen werden. Es gibt zahlreiche Reaktionsmöglichkeiten, welche je nach Lage des Falls zu raten sind. Als Rechtsanwälte für Markenrecht beraten wir Sie gerne bundesweit. 

FPS Fritze Wicke Seelig mahnen ebenfalls für Christian Louboutin ab (Update vom 21. Juli 2017)

Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Christian Louboutin vor. Diemal wird die Abmahnung durch den Hamburger Standort der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig ausgesprochen. Streitgegenständlich ist diesmal ein Parfümflakon, der als Damenschuh gestaltet ist und eine rote Sohle aufweist. Hieran stört sich die Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig – sie fordert neben Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000 €.

Einstweilige Verfügung Christian Loboutin durch GRÜNECKER Rechtsanwälte

Christian Loboutin hat durch die Kanzlei GRÜNECKER eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt. Bemerkenswert ist dabei, dass die Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung beantragt und erlassen wurde. Dem Antragsgegner soll es demnach durch die Einstweilige  verboten werden, Schuhe mit Absätzen anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen, auf deren Sohle rote Farbe aufgebracht ist.

Weiter wurde dem Antragsgegner durch die Einstweilige Verfügung von Christian Loboutin aufgegeben, Auskunft über Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer zu erteilen. Schließlich sollen die entsprechenden Schuhe an einen Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung im Hinblick auf eine spätere Vernichtung herausgegeben werden.

Wir beraten Mandanten, die eine Einstweilige Verfügung von Christian Loboutin über die Kanzlei GRÜNECKER erhlaten haben zu den Handlungsoptionen.


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Foto(s): LL

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