Abmahnung d. Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Adminstration wg. Verletzung am Sampler Bravo Hits Vol. 82

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Vorsicht! Gefahr der Mehrfachabmahnung bei sog. Musiksamplern

Ein Sampler (Kompilation, englisch: Compilation) ist die Zusammenstellung von Musiktiteln einzelner Interpreten bzw. Bands oder von bestimmten Themen auf Tonträgern (z. B. The Dome, Bravo Hits, Kuschelrock, Kontor etc.).

Immer wieder werden einzelne Songs aus solchen Musiksamplern abgemahnt. Die jeweilige Datei beinhaltet dabei sämtliche Musikstücke des Samplers. Zum Beispiel werden die Songs

  • Martin Solveig & the Cataracs Feat. Kyle – He Now,
  • Margaret – Thank You Very Much und
  • Yolanda Be Cool Feat. Gurrumul – A Baru in New York

aus dem Sampler Bravo Hits Vol. 82 abgemahnt. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Daniel Sebastianim Auftrag derDigiRights Adminstration GmbH ausgesprochen.

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe den Musiksampler mit allen Songs über ein Filesharingprogramm illegal zum Upload angeboten. Die Abmahnkanzlei fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz.

Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus dem Musiksampler liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnungen, die in der Summe einen Abmahnbetrag von mehreren tausend Euro schnell übersteigen können. Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist sehr unwahrscheinlich. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt.

Daher gilt: Unterschreiben und bezahlen Sie nichts voreilig!

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann ein Schuldeingeständnis darstellen und bindet Sie ein Leben lang. Der geforderte Vergleichsbetrag ist unseres Erachtens weit überhöht!

Lassen Sie sich von uns helfen: Wir wissen genau, wie wir Sie vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen und zugleich die geforderte Zahlung erheblich reduzieren oder gar komplett verweigern können. Wir vertreten Sie bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen im kompletten außergerichtlichen Verfahren und erstellen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlassungserklärung. Das Ziel der Verteidigung durch uns lautet: Sie zahlen nichts an den Abmahner! Weiter erreichen Sie uns telefonisch für einen ersten kostenlosen Kontakt unter 040 / 822 43 696.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


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