88 Fachanwälte für Urheberrecht & Medienrecht
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Rechtstipps von Fachanwälten für Urheberrecht & Medienrecht
Fragen und Antworten
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Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren. -
Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
Urheberrecht & Medienrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Urheberrecht & Medienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Fachanwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Urheberrecht & Medienrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Urheberrecht & Medienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum an bestimmten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören insbesondere
- Texte,
- Fotos und Grafiken,
- Filme und
- Musik.
Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist, dass eine eigene geistige Schöpfung vorliegt. Grundsätzlich hat der Urheber das Recht zur Verwertung seiner Werke. Das umfasst die Vervielfältigung beispielsweise in Form von Büchern, CDs oder DVDs, die Verbreitung beispielsweise über das Internet oder die öffentliche Zurschaustellung.
Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte
Der Urheber kann Dritten ein Nutzungsrecht übertragen, das räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein kann. Außerdem unterscheidet das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht. Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes dürfen das Werk exklusiv nutzen.
Ein Komponist oder Musiker beispielsweise hat regelmäßig einen Plattenvertrag, mit dem die Nutzungsrechte der geschaffenen Musik an ein Label übertragen werden. Im Musikrecht ist zusätzlich die GEMA zuständig. Ein Verkauf der kompletten Urheberrechte ist grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings können die Erben das Urheberrecht an den Werken des Toten erwerben.
Urheberrecht im Online-Bereich
Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Bekannt sind vor allem der Download von Filmen und Musik im Rahmen des Filesharing. Dies stellt bei geschützten Werken eine Urheberrechtsverletzung dar, gegen die Rechteinhaber oft mit einem Abmahnanwalt vorgehen. Gefordert wird regelmäßig eine Unterlassungserklärung und Schadenersatz, anderenfalls droht eine Klage.
Medienrecht und Presserecht
Das Medienrecht umfasst neben dem Urheberrecht auch Aspekte aus dem Presserecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. So müssen Betreiber einer Website beispielsweise in einem Impressum bestimmte Angaben machen. Dazu ist bei redaktionellen Inhalten ein Presseverantwortlicher zu nennen. Nach dem Presserecht sind Regeln in Bezug auf die Veröffentlichung von Namen einzuhalten, um das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu schützen. Stellt sich eine Meldung als falsch heraus, hat die jeweilige Presse eine Pflicht zur Gegendarstellung.
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht
Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hat mindestens 80 entsprechende Fälle und davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren selbstständig und weisungsfrei bearbeitet. Dazu sind für die Zulassung zur Fachanwaltschaft auch besondere theoretische Kenntnisse nachzuweisen. Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht und internationale Urheberrechtsabkommen gehören dazu ebenso wie das Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Rundfunkrecht sowie Besonderheiten im Verfahrensrecht. Diese Kenntnisse hat sich ein Fachanwalt regelmäßig im Rahmen eines speziellen Fachanwaltslehrganges für Urheberrecht & Medienrecht angeeignet.
(ADS)
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