Abmahnung d. LSH Rechtsanwälte i.A.v. Peter Kirchhof e.K. wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

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Die LSH Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Peter Kirchhof e.K., Inh. Peter Kirchhof, Stolzestraße 10, 75175 Pforzheimgewerbliche eBay-Verkäufer ab, die als sog. „scheinprivate Verkäufer“ auftreten.

Der Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, in der die LSH Rechtsanwälte einem eBay-Verkäufer einen Verstoß gegen die Informationspflichten für Gewerbetreibende vorwerfen. Der Verkäufer war auf eBay als „privater Verkäufer“ registriert und war daher den Informationspflichten eines gewerblichen Verkäufers nicht nachgekommen.

Die LSH Rechtsanwälte versuchen in dem Schreiben eine gewerbliche Aktivität des Verkäufers nachzuweisen. In der Abmahnung heißt es z.B.:

„Des Weiteren haben Sie … Bewertungen in den letzten sechs Monaten. Auch die Anzahl der insgesamten Verkäufe zeigt deutlich, dass Sie gewerblich tätig sind. Rechtlich ist darauf hinzuweisen, dass beispielsweise das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 09.11.2001, Az. 103 U 149/01 bei 39 Verkäufen eine Unternehmereigenschaft bejahte. Das Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007, Az. 4 U 210/06, hat 40 Verkäufe von teilweise gleichartigen Waren als ausreichend angesehen, um eine Unternehmereigenschaft zu begründen.“

Die LSH Rechtsanwälte sehen in dem vermeintlichen Verstoß gegen die Informationspflichten eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG. Die LSH Rechtsanwälte fordern daher die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 347,50€, welcher sich nach einem Streitwert von 4.000,- € berechnen soll.

Ist eine Abmahnung für einen Verstoß gegen die gewerblichen Informationspflichten legal?

Abmahnungen sind teilweise gesetzlich vorgesehen und somit vollkommen legal. Teilweise sind Abmahnungen Voraussetzungen für eine Klage und somit notwendiger Schritt zur Durchsetzung eines Rechtes. Im Fall einer Abmahnung für den Verstoß gegen gewerbliche Informationspflichten ist die entscheidende Frage, ob Sie tatsächlich ein gewerblicher Verkäufer sind. Für Verkäufer auf eBay gibt es keine grundsätzliche Leitlinie für den Übergang vom „privaten“ zum „gewerblichen“ Verkauf. So sind die von LSH Rechtsanwälte zitierten Entscheidungen lediglich Einzelfallentscheidungen, die kaum Parallelen zu Ihrem Fall aufweisen können. Zu Feststellung, ob bereits die „Grenze“ zum gewerblichen Verkauf überschritten wurde, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Peter Kirchhof oder den LSH Rechtsanwälten reagieren?

Sie sollten eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ernst nehmen und sollten diese keinesfalls ignorieren. So sollten sie innerhalb der angegebenen Frist auf das Schreiben reagieren. Sie sollten jedoch keinesfalls die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben oder auf das Schreiben mit Mustern aus dem Internet antworten. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung ist unbegrenzt gültig und häufig mit horrenden Vertragsstrafen verbunden. Außerdem kann eine unterschrieben Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Modifizierte Unterlassungserklärung und Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts!

Wir raten Ihnen daher, sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der Sie bezüglich der Verhandlung von Vertragstext und Strafe berät. So ist der Text jeder Unterlassungserklärung verhandelbar und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist daher empfehlenswert auf die Abmahnung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung zu antworten. Diese sollte Ihre Interessen berücksichtigen und mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts erstellt werden, um die bestmögliche rechtliche Ausgangslage für Sie zu schaffen.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine optimale Beratung im Fall einer Abmahnung. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und können sie daher mit der nötigen Erfahrung unterstützen. Außerdem können wir Sie bezüglich gewerblicher Pflichten und der Verhinderung weiterer Abmahnungen beraten.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

Kontakt:

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


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