Abmahnung Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH für das Musikwerk „The Call“

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Die Daniel Sebastian Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH das Musikwerk „The Call“ (Original Motion Picture Score) ab.

Was bedeutet das?

Eine solche Abmahnung beinhaltet regelmäßig die Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Verfolgung der Urheberrechte der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH.

Was kann ich tun?

Es ist ganz wichtig, dass Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen.

  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist sorgfältig.
  • Beruhigen Sie sich. Man kann Ihnen immer helfen.
  • Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Was passiert wenn ich untätig bleibe?

Dies sollten Sie dringend vermeiden.

Sie haben es auf der anderen Seite mit Profi-Rechtsanwälten zu tun. Vergessen Sie nicht, dass die Verletzung der Urheberrechte der größten Filmproduktionen der Welt bzw. Deutschlands im Raum steht. Die Anwälte auf der Gegenseite wissen also in der Regel, was zu tun ist.

Bleibt man untätig, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit einem weiteren Prozesskostenrisiko von ca. € 2.000,00.

Alles in allem ist es daher dringend ratsam, sich an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und diesen möglichst spezialisiert auf Filesharing, zu wenden, denn nicht alles ist in Stein gemeißelt, was diese Abmahnkanzleien in ihren Abmahnungen behaupten.

Lassen Sie sich von uns helfen.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


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