Abmahnung Daniel Sebastian | Kontor Top Of The Clubs Vol. 57 – Was tun?

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Lesen Sie hier, was zu tun ist, wenn Sie von Daniel Sebastian eine Abmahnung wegen des Downloads/Uploads des Albums „Kontor Top Of The Clubs Vol. 57" erhalten haben.

Was wirft Daniel Sebastian dem Abgemahnten vor?

Der Rechtsanwalt vertritt den Liedrechteinhaber DigiRights Administration GmbH. Dessen Musiksampler „Kontor Top Of The Clubs Vol. 57" und andere werden ständig illegal in Internettauschbörsen angeboten. Hiergegen wehrt sich die DigiRights mit entsprechenden Abmahnungen. Abmahnungen sind Aufforderungen, die Rechtsverletzung sofort zu unterlassen. Rechtmäßig ist, von dem Abgemahnten eine Unterlassungserklärung zu fordern, die mit einer Strafe für den Fall der erneuten Verletzung versehen ist. Andernfalls würde sich vermutlich kaum einer daran halten. Nach deutschem Recht können dem Abgemahnten die Kosten der Abmahnung in Rechnung gestellt werden. Dies alles setzt natürlich voraus, dass die Abmahnung rechtmäßig war und der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Wann haftet der Anschlussinhaber?

Natürlich dann, wenn er selbst Täter war und dies auch einräumt. Darüber hinaus aber auch häufig dann, wenn andere die Rechtsverletzung begangen haben. Immerhin hat der Anschlussinhaber durch Bereitstellung seines Anschlusses kausal zu der Rechteverletzung beigetragen (Störerhaftung). Diese Störerhaftung gilt jedoch nicht unbegrenzt. Sie entfällt dann, wenn der Abgemahnte gewisse Pflichten erfüllt hat, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. So verlangt die Rechtsprechung zum Beispiel, dass das WLAN passwortgesichert sein muss und der Anschlussinhaber seine minderjährigen Kinder belehrt hat, keine Internettauschbörsen zu nutzen. Ob man auch die Ehefrau oder den Ehemann belehren muss, ist bislang nicht einheitlich geklärt.

Was tun?

Aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage in Deutschland sollte man tunlichst nicht selbst tätig werden. Ein Spezialanwalt weiß, worauf es ankommt und kann Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die vor weiteren Abmahnungen schützt. Ebenso ist ein Spezialanwalt bestens geeignet, der Abmahnkanzlei darzulegen, warum Sie als Anschlussinhaber im Einzelfall gerade nicht haften.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Kontor Top Of The Clubs Vol. 57" erhalten haben, beraten wir Sie gerne n einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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