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Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

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Ich hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darüber berichtet, dass die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA Abmahnungen wegen Tickethandels über die Kanzlei Lentze Stopper aussprechen lässt. Erneut wurde mit das Mandat zur Verteidigung gegen eine solche Abmahnung aus dem Dezember 2023 übertragen.

Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins gegen den FC Augsburg aus der aktuellen Saison vorgeworfen. Über die Plattform www.kleinanzeigen.de sollen Karten zum Kauf angeboten worden sein.

Die ATGB des Vereins weisen jedoch unter Ziffer 6 ein Weiterveräusserungsverbot auf, welches das Anbieten von Karten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe sanktioniert.

Forderungen


  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR


Sofern in der Vergangenheit die ATGB des Vereins, beispielsweise durch eine Registrierung im Ticketsystem des Vereins oder durch einen dortigen Ticketerwerrb akzeptiert wurden, ist das besagt Weiterveräusserungsverbot wirksam vereinbart worden und ist Vertragsgrundlage. In einem solchen Falle ist es aus meiner Sicht dringend angezeigt, auf die Abmahnung zu reagieren, um weitere Sanktionen von Vereinsseite, z.B. Ausschluss aus dem Ticketsystem und Sperren zu vermeiden.

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