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Abmahnung der BluePort Legal für SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

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Mir wurde das Mandant zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH erteilt. Die Abmahnung vom 25.01.2022 wurde durch die Kanzlei BluePort Legal ausgesprochen.

Die Abmahnung enthält den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eigetragenen Wort- Bildmarke unter der Registernummer 302011050784.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren (Streitwert 50.000,00 €) in Höhe von 1.682,70 €

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Neben der häufig entscheidenden Frage einer markenmäßigen Nutzung der Marke besteht die Problematik in vielen Fällen darin, dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

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Keine Kurzschlusshandlungen!

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