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Abmahnung der BluePort Legal für VFB Stuttgart 1893 AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Heute erreichte mich eine weitere Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrage der VFB Stuttgart 1893 AG vom 25.01.2022.

In der Abmahnung wird meinem Mandanten vorgeworfen über die Plattform ebay Schlüsselanhänger in einer die Markenrechte der VFB Stuttgart 1893 AG verletzenden Weise angeboten zu haben.

Der Begriff VFB STUTTGART ist als Wortmarke unter der Registernummer 009602954 beim Europäischen Markenamt EUIPO als Unionsmarke eingetragen. Das Logo genießt Schutz als Unionsmarke unter der Registernummer 003765278.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren (Streitwert 50.000,00 €) in Höhe von 1.682,70 €

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Aussichten:

Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen. Beispielsweise muss eine markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Hier gilt es die Prüfung anzusetzen. Nicht jede Abmahnung hält dieser Prüfung stand.

Handeln Sie wirklich im geschäftlichen Verkehr?

Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Nicht aus den Augen sollte bei der Prüfung die Frage der tatsächlichen markenmäßigen Nutzung verloren werden. Die geschützten Markenzeichen müssen hierzu auch als Herkunftshinweis aufgefasst werden. Dies ist in vielen Fällen nicht so eindeutig, wie es gerne in derartigen Abmahnungen beschrieben wird. Insbesondere ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen. Im konkreten Einzelfall kann beispielsweise auch eine zulässige Nutzung als dekoratives Element oder als rein beschreibende Angabe vorliegen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Verhaltensregeln:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Kostenlosen Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

Hier finden Sie mein Kontaktformular!

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