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Abmahnung der CBH Rechtsanwälte iAd Motion E-Services GmbH (Schmuddelwedda)

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Im Rahmen eines weiteren Mandates vertrete ich derzeit einen Mandanten gegen die Motion E-Services GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Der Abmahnung liegt jeweils der Vorwurf zugrunde, dass der Adressat der Abmahnung fünf Einzelbilder einer Jacke der Marke Schmuddelwedda ohne Zustimmung der Motion E-Services GmbH in einer privaten ebay Kleinanzeige veröffentlicht hat.

Die Fotos hatte der Mandant über die bekannte Onlineverkaufsplattform Zalando bezogen.

Auf die Abmahnung hin wendete sich der Mandant zunächst persönlich an die CBH Rechtsanwälte. Mit weiteren Schreiben wurde sogleich auch nach erteilter Auskunft der Lizenzschadensersatz beziffert.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 540,50€ (Streitwert 5.000,00€) gefordert.

Für die Verwendung von fünf Produktbildern fordern die CBH Rechtsanwälte für Ihre Partei 2.900,00€ Schadensersatz.

Trotz der immer wieder in den Schreiben proklamierten Lizenzpraxis der Motion E-Services GmbH, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen im Vergleichswege erheblich reduziert werden können. Da in den meisten Fällen, tatsächlich ein Urheberrechtsverletzung gegeben ist, rate ich den Mandanten von einer Eskalation der Angelegenheit, die in der Regel in einem Rechtsstreit endet, ab. Das primäre Ziel der Verteidigung ist in der Minimierung der Kosten zu sehen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Verhaltensregeln:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

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Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

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