Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Pkw-Werbung: Was betroffene Autohändler jetzt wissen müssen!

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Fehlerhafte CO₂-Kennzeichnung in Fahrzeuganzeigen kann teuer werden

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) mahnt regelmäßig Kfz-Händler ab, wenn diese gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verstoßen. In einem aktuellen Fall betrifft die Abmahnung die fehlerhafte Angabe der CO₂-Klasse bei der Bewerbung eines Neuwagens im Internet.

Wenn Sie als Händler Neufahrzeuge bewerben, ist Vorsicht geboten – insbesondere bei der Darstellung von Verbrauchs- und Emissionswerten. Ein Verstoß kann wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Worum geht es konkret?

Die DUH beanstandet in einer aktuellen Abmahnung die Online-Werbung für einen Pkw, bei dem eine zu günstige CO₂-Klasse angegeben wurde. Nach § 5 Pkw-EnVKV müssen Autohändler in jeder Werbung für neue Pkw die zutreffende CO₂-Klasse deutlich angeben.

Die Verordnung dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch dem Verbraucherschutz, indem sie einheitliche Informationen für Kaufentscheidungen gewährleistet. Verstöße gelten daher auch als unlauterer Wettbewerb.


Wer mahnt ab – und warum ist das zulässig?

Die Deutsche Umwelthilfe ist kein Mitbewerber, aber ein nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) eingetragener und damit klagebefugter Verband. Wie Mitbewerber darf sie deshalb Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze und das UWG im Rahmen des kollektiven Rechtsschutzes auch abmahnen.

Im aktuellen Fall fordert die DUH:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,

  • die künftige Einhaltung der Pkw-EnVKV und

  • die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 280,78 €.


Warum eine Unterlassungserklärung allein oft nicht reicht

Viele Händler begehen den Fehler, lediglich die fehlerhafte Anzeige zu löschen. Doch das genügt nicht. Die DUH verlangt ausdrücklich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, also mit einem Vertragsstrafeversprechen für den Fall künftiger Zuwiderhandlungen. Ohne ein solches Versprechen besteht nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr fort. Andererseits sollten Sie aber auch nicht ungeprüft die als Entwurf anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen, da sie noch jahrzehntelang weitergelten kann und Sie bei Unterzeichnung der ständigen Gefahr von Vertragsstrafen aussetzt!


Was droht bei Nichtreaktion?

Wer die Frist zur Abgabe der Erklärung und Zahlung verstreichen lässt, muss mit einem gerichtlichen Verfahren, also Klage oder einstweiliger Verfügung rechnen. Typisch sind einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen mit erheblichen Kostenrisiken verbunden.


So sollten betroffene Händler reagieren

Wenn Sie eine Abmahnung der DUH erhalten haben, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln:

✔ Frist prüfen – reagieren Sie unbedingt rechtzeitig
✔ Anwaltlich prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist
✔ Nicht vorschnell unterschreiben – viele Unterlassungserklärungen gehen über das erforderliche Maß hinaus
Zukünftige Werbung anpassen, um erneute Verstöße zu vermeiden


Fazit: Besser vorsorgen als teuer nachbessern

Die Vorgaben der Pkw-EnVKV sind eindeutig – und Verstöße bleiben selten folgenlos. Besonders bei Online-Werbung für Neuwagen müssen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse korrekt und vollständig sein.

Händler sollten sich der rechtlichen Fallstricke bewusst sein und ihre Anzeigen regelmäßig prüfen (lassen), um teure Abmahnungen zu vermeiden.


Sie haben eine Abmahnung der DUH erhalten?

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung unterstütze ich Sie bei:

  • der rechtlichen Prüfung der Abmahnung,

  • der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung, wenn gewünscht,

  • der Kommunikation mit der DUH,

  • der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung bundesweit, wenn erforderlich,

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – schnelle Hilfe bei Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe!

Foto(s): Titelbild: SORA (Prompt: Lars Rieck), Portrait: aragon.ai

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