Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH durch die CBH Rechtsanwälte | Verletzung der Marke „MO“

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Die Abmahner 

Die FAST Fashion Brands GmbH (Sitz in Hamburg), die Inhaberin von über 100 Modemarken ist, versendete kürzlich markenrechtliche Abmahnungen, aktuell vertreten durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Sitz in Köln).

Der Vorwurf

Vermehrt wird ein Wettbewerbsverstoß durch eine Verletzung der Marke „MO“ im Bereich des Vertriebs von Kleidungsstücken auf Online-Plattformen moniert.

Die Forderung

Die Abgemahnten sollen nicht nur eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten erstatten, sondern auch Auskunft erteilen, Rechnungslegung offenbaren und Lizenzschadensersatz leisten.

Unsere Einschätzung

Der Name „MO“ als kurze Buchstabenkombination hat viele unbewusste Verwendungen zur Folge. Wird ein Wort abgeschnitten oder „MO“ als Abkürzung für Mode, Modell oder ähnliches verwendet, ohne dass dies hinreichend deutlich wird, so liegt durch die Verwechslungsgefahr eine Markenrechtsverletzung vor.

Dies ist nach dem OLG Frankfurt selbst dann möglich, wenn neben der Erwähnung von „MO“ in einer Beschreibung eine anderweitige Herstellerangabe existiert.

Unser Rat

Mit gerichtlichen Maßnahmen der FAST Fashion Brands GmbH ist zu rechnen, nehmen Sie die Abmahnung also ernst.

Zu beachten ist jedoch, dass durch die schnelle unbewusste Verwendung von „MO“ eine besondere Gefahr der Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung besteht – hier gilt also umso mehr: Unterschreiben Sie keine Erklärungen, ohne sich zuvor fachanwaltlich beraten zu lassen!

Eine Ersteinschätzung bei uns ist für Sie kostenlos.

Stand: 09-2018

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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