Abmahnung der JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG

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Einmal mehr liegt uns ein Schreiben der JBB Rechtsanwälte aus Berlin vor, welche die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG mit Sitz in Unterföhring vertreten. Wir haben bereits mehrfach über solche Abmahnungen berichtet, vgl.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/sky-abmahnung-durch-kanzlei-jbb-unberechtigt-erneuter-sieg-fuer-unsere-mandanten/


Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie mich gerne telefonisch für eine kostenfreie Ersteinschätzung unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de erreichen. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht kenne ich die Materie gut, auch die Kanzlei und die Fälle mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & co KG sind mir und uns vertraut.


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist auch hier der Vorwurf, der Inhaber einer Gaststätte (oft auch Vereinsheime oder Grillstuben) habe in seinen Räumlichkeiten eine Sportübertragung öffentlich ausgestrahlt, an denen Sky die Rechte halte, ohne dass eine Lizenz/Nutzungsberechtigung eingeräumt worden sein. Es wird eine Verletzung der Rechte aus §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG geltend gemacht. Das hierbei geltend gemachte Nutzungsrecht aus § 22 UrhG ist das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung.

Interessant war in der Vergangenheit dabei öfter schon die Frage nach der öffentlichen Zugänglichmachung. Eine solche soll durch Zeugenaussagen eines Kontrolleurs und eines Protokolls, dass dieser von seinem Besuch gemacht hat, nachgewiesen werden können. In dem Protokoll sind die Räumlichkeiten skizziert und hierfür ggf. Lichtbilder gefertigt worden. Der Kontrolleur versucht bspw. auch, eine Bestellung aufzugeben.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Gerichte ebenso kritisch mit den Aussagen der Kontrolleure sind, wie wir. Wir hatten Fälle, in denen bspw. ein Kontrolleur sich auf eine eindeutig private Feier an einem Türsteher vorbeigeschlichen hat, um dann sein Protokoll zu fertigen und eine öffentliche Veranstaltung zu behaupten. Möglicherweise ist ein Grund für so ein Verhalten eine Art Fangprämie.  


Unser Tipp im Falle einer Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG

Wir raten an, die Abmahnungen auf jeden Fall durch einen versierten Urheberrechtler, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht, überprüfen zu lassen. Selbstverständlich sollten Sie die gesetzten Fristen genau beachten, da ansonsten allerdings gerichtliche Schritte drohen. Hierzu ist Sky -wenig überraschend- der Erfahrung nach sehr bereit.

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie mind. 30 Jahre lang - und zwar inhaltlich oft weiter, als dem Unterzeichnenden klar ist und der Text vermuten lässt.
  • Beachten Sie die Fristen und halten diese ein. Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachmann, bestenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, auf. Auch wir stehen Ihnen hier gerne für eine kostenlose erste rechtliche Einschätzung zur Verfügung.
  • Geben Sie auf keinen Fall voreilig das eine Unterlassungserklärung ab, insbesondere nicht den der Abmahnung beigegebenen Entwurf.
  • Kontaktieren Sie den gegnerischen Anwalt nicht selbst. Natürlich will man Stellung nehmen und den Vorwürfen entgegentreten. In einem solchen Gespräch herrscht aber keine Waffengleichheit. Im schlechtesten Fall macht man hier ohne es zu wissen Angaben, die einem hinterher entgegengehalten werden können.


Dr. Wallscheid & Drouven – Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine urheberrechtliche Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten haben oder eine anderweitige urheberrechtliche Frage haben, stehe ich Ihnen mit meinen versierten Kollegen bundesweit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30            eMail: info@wd-recht.de           Fax: 0251 20 86 80 50

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!


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