Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 05.05.2015

Wir haben in unserer Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt bekommen.

Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, über eBay Tickets des Spiels Borussia Dortmund gegen Werder Bremen zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben. Konkret werden folgende etwaige Rechtsverletzungen aufgeführt:

1. Fehlende Abbildung der ATGB

2. Keine „Sofort-Kauf“-Auktion

3. Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis

4. Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Sodann heißt es im Abmahnschreiben, dass der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zwar grundsätzlich der Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe „von bis zu 1.511,90 €“ zustehe, man sich aber mit der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags von 250,00 € zur Erledigung der Angelegenheit einverstanden erkläre.

Zudem wird von unserer Mandantschaft die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wichtig:

Haben auch Sie eine solche Abmahnung des Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten? Dann wenden Sie sich umgehend an uns! Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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