Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe - Erwachsen sein von Bushido & Sido feat. Maffay

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Die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verfolgt das illegale Anbieten des Liedes Erwachsen sein von Bushido & Sido feat. Maffay in Internettauschbörsen. Hierbei vertreten die Anwälte den Rechteinhaber Anis Mohamed Ferchichi (Bushido). Das Lied befindet sich unter anderem auf dem Musiksampler German Top 100 Single Charts. Aus diesen Chartcontainern werden in der Regel mehrere Lieder von verschiedenen Kanzleien abgemahnt.

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 400,00. Grundsätzlich sollte man weder die Unterlassungserklärung abgeben noch Zahlungen an die Gegenseite leisten, sondern sich von einem hierauf spezialisierten Anwalt vertreten lassen. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache verschlimmern. Auch von Zahlungen von EUR 100,00 ist unbedingt abzuraten, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen. Der auch von Anwälten oft falsch angeführte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.

Dann gilt es, Folgeabmahnungen aus den German Top 100 Single Charts zu vermeiden. Nach dem Download eines Chartcontainers besteht die Gefahr einer ganzen Abmahnlawine. Die Forderungen aller Abmahnungen aus den German Top 100 Single Charts können sich schnell auf über EUR 4.000,00 summieren.

Wir empfehlen dringend, nach Erhalt einer Abmahnung aus den German Top 100 Single Charts oder anderer Musiksampler juristische Vorkehrungen gegen weitere Abmahnungen aus demselben Musiksampler zu treffen. Hier kam man mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen weitere Abmahnungen und damit auch deren Anwaltskosten verhindern.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Verteidigungs- und Schutzmöglichkeiten bei Abmahnungen wegen Musiksamplern unter Telefon 07171 / 186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

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