Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag der Herren Hanno Graf u. a.

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Uns wurde eine Abmahnung der Herren Hanno Graf u. a. vorgelegt, die durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Move it" abmahnen lassen. Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern - durch Freigabe auf ihrer Festplatte - das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 € gefordert.

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird. In § 97a II UrhG heißt es: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro." Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, sodass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der Musik Sampler „Bravo The Hits 2010". Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich auf diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten,
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner,
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung,
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten,
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge,
  • Ruhig bleiben
. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

Unterzeichnen Sie keine Schuldanerkenntnisse und zahlen Sie nicht sofort ohne anwaltliche Prüfung. Leider ist dieses Phänomen in der letzten Zeit bei uns angetragenen Mandaten gehäuft vorgekommen.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de. In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen. Wir vertreten bundesweit.

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