Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Herren Hanno Graf pp.

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Mir wurde eine weitere Abmahnung der Herren Hanno Graf pp. durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte vorgelegt, welche Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Move it" der Künstlergruppe Culcha Candela abmahnen. Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 € gefordert.

Das besondere an der Abmahnung besteht darin, dass es sich bei den abmahnenden Rechteinhabern um die Songwriter und Texter des vorgenannten Titels handelt. Der gleiche Titel wird ebenfalls durch eine andere Kanzlei im Auftrag des Tonträgerherstellers abgemahnt, so dass diesbezüglich für einen Titel grundsätzlich zwei Abmahnungen drohen könnten. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht zu beanstanden. Gegenstand der mir vorliegenden Abmahnung ist ein Single Chart Container mit dem Titel „German Top 100 Single Charts" vom 22.11.2010. Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher diesbezüglich Folgeabmahnungen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden. Sprechen Sie bitte Ihren beratenen Anwalt aktiv hierauf an.

Insoweit erlaube ich mir auf meinen ebenfalls auf diesem Portal erschienenen Artikel: „Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung als Lösung für Folgeabmahnungen?" hinzuweisen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de.

Wir vertreten bundesweit!


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