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Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH (KNIFFEL)

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Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH zur Einschätzung vor.

Dem Adressaten der Abmahnung wird im Rahmen des Angebotes eines Gesellschaftspieles (Würfelspiel) vorgeworfen, die Rechte, der beim EUIPO eingetragenen Unionsmarke und an der beim DPMA eingetragenen Marke „Kniffel“ verletzt zu haben.

Aus der Vergangenheit sind mir derartige Abmahnung der Schmit Spiele GmbH auch an der geschützten Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ bekannt. Auch hier wurde die Verwednung im Zusammenhang mit Spielesammlungen abgemahnt.

Die Verwendung der geschützten Marke ohne Zustimmung des Rechteinhabers wird in der Abmahnung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG qualifiziert.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.289,72 EUR (Gegenstandswert 100.000 EUR)

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Die Abmahnung beinhaltet auch die Aufforderung zur Auskunftserteilung. Diese verfolgt den Zweck einen weiteren Schadensersatz einzufordern.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

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