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Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Auftrage der VPS Film- Entertainment GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die VPS Film- Entertainment GmbH lässt Abmahnungen durch die Kanzlei Sarwari wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken im Wege des Filesharings aussprechen. Die mir vorliegende Abmahnung vom 02.03.2023 enthält den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk

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Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • 650,00 EUR zur Abgeltung der Abmahnkosten und Schadensersatz

Die rechtlichen Gefahren von Filesharingaktivitäten sind hinlänglich bekannt. Dennoch erhalte ich regelmäßig Anfragen von Betroffenen, denen urheberechtliche Abmahnungen zugestellt wurden. Den Betroffenen werden Urheberrechtsverletzung über bittorrent- Tauschbörsen vorgeworfen. Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass der Anschlussinhaber des ermittelten Internetzuganges als Täter der Angelegenheit gilt. Diese Vermutung kann nur durch namentliche Benennung eines abweichenden Täters oder nachweisbare Gründe, die gegen eine eigene Täterschaft sprechen entkräftet werden. Wenngleich eine komplette Zurückweisung der Forderungen in den meisten Fällen nicht möglich ist, besteht nach meiner Erfahrung eine realistische Möglichkeit die Forderungen im Vergleichswege erheblich zu reduzieren.


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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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