Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider wegen Verwendung eines Fotos auf eBay

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay zwei Fotos verwendet zu haben, an dem Herr Schneider die Urheberrechte halte und zu dessen Nutzung unsere Mandantschaft nicht berechtigt sei.

Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 19a, 16, 13 UrhG dar.

Unsere Mandantschaft wird daher zur sofortigen Unterlassung aufgefordert. Zudem werden folgende Zahlungen von unserer Mandantschaft verlangt:

  • Lizenzschadensersatz für zwei Fotos in Höhe von insgesamt 2.790,00 €
  • Recherchekosten in Höhe von 85,00 €
  • Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 €

Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.799,80 €.

Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Die Gegenseite könnte sodann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema