Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen für Herrn Nicki Leist

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Uns liegt (eine weitere) Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin für Ihren Mandanten Nicki Leist, ebenfalls Berlin, vor. Wir haben über diese Abmahnungen bereits berichtet, vgl

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-nicki-leist-kostenlose-ersteinschaetzung/

 

Gegenstand der Abmahnung

Es handelt sich vorliegend wieder um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Herr Leist wendet sich mit dem Schreiben seines Rechtsvertreters an einen eBay-Händler, dem er unlauteren Wettbewerb vorwirft. Konkreter soll der abgemahnte eBay-Händler gegen Pflichtangaben (bspw. Art 246a § 1 Abs. 2, 4 EGBGB iVm § 312g BGB) verstoßen haben.

Tatsächlich hat jeder Händler eine ganze Reihe von Pflichtangaben zu beachten, die von der Produktpalette abhängen (bspw. Textilkennzeichnungsgesetz oder Grundpreisangabe bei grundpreispflichtigen Waren) und auch von der Art und Weise des Vertragsschlusses (bspw. Art 246a EGBGB für Fernabsatzgeschäfte, Art 246c EGBGB für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, Art 14 Abs. 1 EU VO 524/2013 für Online-Kauf- und Dienstverträge, § 5 TMG überall…).

 

Forderung an den Abgemahnten

Der abgemahnte Händler soll

  • Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die bereits als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist
  • Die Kosten der Kanzlei Sievers & Kollegen aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR erstatten

 

Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung

Unterzeichnen Sie keinesfalls das beiliegende Unterlassungsversprechen! Zunächst sollte sichergestellt sein, dass die Vorwürfe zutreffen und die Abmahnung berechtigt ist.

Ist das der Fall, wäre zu entscheiden, ob angesichts der Anzahl und der Art und Weise der geforderten strafbewehrten Bindung ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden kann oder ob die Wiederholungsgefahr zu hoch ist, um ein solches Versprechen abgegeben zu können. Hierzu berät Sie insbesondere der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, von denen in unserer Kanzlei mehrere arbeiten.

Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist zunächst noch einmal deutlich über die Reichweite der Erklärung zu belehren, die deutlich weiter reicht, als der Text es vermuten lässt („Kerngleichheit“, „Beseitigungspflicht“). Weiter muss die Abgabe vernünftig vorbereitet werden, um nicht direkt mit der Übersendung der Erklärung vorab via Telefax eine Vertragsstrafe auszulösen. Auch dies erfordert Kenntnisse. Außerdem sollte der Text des Unterlassungsversprechens unbedingt vorab modifiziert werden, um keine vermeidbaren Nachteile zu erhalten und insbesondere die Wiederholungsgefahr so weit wie möglich auszuschließen. Gerade im Internet ist hierauf besonders zu achten.

Die Zahlungsforderungen sind regelmäßig Gegenstand von Vergleichsgesprächen.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere (Fach-)Anwälte beraten und vertreten seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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